Pflegelexikon A-Z: Begriffe einfach erklärt
Wichtige Begriffe der Pflegeversicherung von A bis Z, kurz erklärt und mit Rechtsgrundlage.
Beratungseinsatz
Pflichtberatung in der eigenen Häuslichkeit für Pflegegeldbezieher, halbjährlich in den Pflegegraden 2 und 3, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich möglich.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI · Mehr: Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI
Entlastungsbetrag
Zweckgebundener monatlicher Betrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, etwa für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Alltagsangebote.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI · Mehr: Pflege-Fristen 2026: Antrag, Erstattung, Beratung, Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt
Familienpflegezeit
Teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Restarbeitszeit, gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.
Rechtsgrundlage: § 2 FPfZG · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage
Gemeinsamer Jahresbetrag
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.
Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI · Mehr: Gemeinsamer Jahresbetrag
Kombinationsleistung
Teilweise Inanspruchnahme der Pflegesachleistung neben einem anteiligen Pflegegeld; das Pflegegeld wird um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung vermindert.
Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI · Mehr: Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich
Kurzzeitpflege
Vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist; bis zu acht Wochen je Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI · Mehr: Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Unterschied
Medizinischer Dienst (MD)
Begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad besteht.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Begutachtung: Der komplette Leitfaden
Pflegebedürftigkeit
Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, bestehen und die Hilfe anderer erfordern.
Rechtsgrundlage: § 14 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Rechner 2026
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung ab Pflegegrad 2 für Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige.
Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI · Mehr: Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich, Anteiliges Pflegegeld berechnen: Ersatzpflege, Klinik
Pflegegrad
Fünfstufige Einteilung der Pflegebedürftigkeit nach Gesamtpunkten aus der Begutachtung; Grundlage für die Leistungshöhe.
Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Punkte: Bereiche aller Pflegegrade erklärt, Pflegegrad-Rechner 2026
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, einschließlich zum Verbrauch bestimmter Mittel (Pflegebox).
Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI · Mehr: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die Pflegebox nach § 40 SGB XI
Pflegeperson
Person, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in dessen häuslicher Umgebung pflegt.
Rechtsgrundlage: § 19 SGB XI · Mehr: Pflegeperson: Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Voraussetzungen
Pflegesachleistung
Leistung für körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt durch einen zugelassenen Pflegedienst ab Pflegegrad 2.
Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI · Mehr: Pflegevertrag mit Pflegedienst prüfen: Checkliste
Pflegestützpunkt
Wohnortnahe Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Betreuung, die Pflegekassen und Krankenkassen einrichten, sofern die oberste Landesbehörde dies bestimmt.
Rechtsgrundlage: § 7c SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Antrag stellen
Pflegeunterstützungsgeld
Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung wegen eines akuten Pflegefalls, für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage: § 44a Abs. 3 SGB XI · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage
Pflegezeit
Vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen, gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
Rechtsgrundlage: §§ 3, 4 PflegeZG · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage
Tagespflege
Teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen nutzbar.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI · Mehr: Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt, Tagespflege-Rechner: Kosten und Eigenanteil
Verhinderungspflege
Kostenübernahme für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson an der Pflege gehindert ist, für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI · Mehr: Verhinderungspflege stundenweise, Musterbrief Verhinderungspflege: Kostenerstattung beantragen
Vorsorgevollmacht
Vollmacht, mit der eine Person bestimmt, wer für sie handeln darf, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann; schwerwiegende Maßnahmen setzen eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht voraus.
Rechtsgrundlage: § 1820 BGB · Mehr: Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege: Was gilt?
Widerspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid der Pflegekasse; einzulegen binnen eines Monats nach Bekanntgabe.
Rechtsgrundlage: § 84 SGG · Mehr: Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid, Klage vor dem Sozialgericht: Pflegegrad abgelehnt
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Bauliche oder technische Anpassung der Wohnung, für die die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren kann.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI · Mehr: Wohnumfeld-Zuschuss-Rechner: Umbau in der Pflege
Quellen
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (Gesamttext) (abgerufen 09.10.2026)