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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflegelexikon A-Z: Begriffe einfach erklärt

Wichtige Begriffe der Pflegeversicherung von A bis Z, kurz erklärt und mit Rechtsgrundlage.

Beratungseinsatz

Pflichtberatung in der eigenen Häuslichkeit für Pflegegeldbezieher, halbjährlich in den Pflegegraden 2 und 3, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich möglich.

Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI · Mehr: Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI

Entlastungsbetrag

Zweckgebundener monatlicher Betrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, etwa für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Alltagsangebote.

Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI · Mehr: Pflege-Fristen 2026: Antrag, Erstattung, Beratung, Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt

Familienpflegezeit

Teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Restarbeitszeit, gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.

Rechtsgrundlage: § 2 FPfZG · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage

Gemeinsamer Jahresbetrag

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.

Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI · Mehr: Gemeinsamer Jahresbetrag

Kombinationsleistung

Teilweise Inanspruchnahme der Pflegesachleistung neben einem anteiligen Pflegegeld; das Pflegegeld wird um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung vermindert.

Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI · Mehr: Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich

Kurzzeitpflege

Vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist; bis zu acht Wochen je Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI · Mehr: Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Unterschied

Medizinischer Dienst (MD)

Begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad besteht.

Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Begutachtung: Der komplette Leitfaden

Pflegebedürftigkeit

Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, bestehen und die Hilfe anderer erfordern.

Rechtsgrundlage: § 14 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Rechner 2026

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung ab Pflegegrad 2 für Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige.

Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI · Mehr: Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich, Anteiliges Pflegegeld berechnen: Ersatzpflege, Klinik

Pflegegrad

Fünfstufige Einteilung der Pflegebedürftigkeit nach Gesamtpunkten aus der Begutachtung; Grundlage für die Leistungshöhe.

Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Punkte: Bereiche aller Pflegegrade erklärt, Pflegegrad-Rechner 2026

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, einschließlich zum Verbrauch bestimmter Mittel (Pflegebox).

Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI · Mehr: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die Pflegebox nach § 40 SGB XI

Pflegeperson

Person, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in dessen häuslicher Umgebung pflegt.

Rechtsgrundlage: § 19 SGB XI · Mehr: Pflegeperson: Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Voraussetzungen

Pflegesachleistung

Leistung für körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt durch einen zugelassenen Pflegedienst ab Pflegegrad 2.

Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI · Mehr: Pflegevertrag mit Pflegedienst prüfen: Checkliste

Pflegestützpunkt

Wohnortnahe Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Betreuung, die Pflegekassen und Krankenkassen einrichten, sofern die oberste Landesbehörde dies bestimmt.

Rechtsgrundlage: § 7c SGB XI · Mehr: Pflegegrad-Antrag stellen

Pflegeunterstützungsgeld

Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung wegen eines akuten Pflegefalls, für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage: § 44a Abs. 3 SGB XI · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage

Pflegezeit

Vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen, gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.

Rechtsgrundlage: §§ 3, 4 PflegeZG · Mehr: Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage

Tagespflege

Teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen nutzbar.

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI · Mehr: Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt, Tagespflege-Rechner: Kosten und Eigenanteil

Verhinderungspflege

Kostenübernahme für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson an der Pflege gehindert ist, für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI · Mehr: Verhinderungspflege stundenweise, Musterbrief Verhinderungspflege: Kostenerstattung beantragen

Vorsorgevollmacht

Vollmacht, mit der eine Person bestimmt, wer für sie handeln darf, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann; schwerwiegende Maßnahmen setzen eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht voraus.

Rechtsgrundlage: § 1820 BGB · Mehr: Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege: Was gilt?

Widerspruch

Rechtsbehelf gegen einen Bescheid der Pflegekasse; einzulegen binnen eines Monats nach Bekanntgabe.

Rechtsgrundlage: § 84 SGG · Mehr: Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid, Klage vor dem Sozialgericht: Pflegegrad abgelehnt

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Bauliche oder technische Anpassung der Wohnung, für die die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren kann.

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI · Mehr: Wohnumfeld-Zuschuss-Rechner: Umbau in der Pflege

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Beträge zu den Leistungen?
Alle Beträge stehen auf der Seite Pflegeleistungen 2026; das Lexikon erklärt nur die Begriffe.
Woher stammen die Definitionen?
Aus dem Gesetzestext (Sozialgesetzbuch, Pflegezeitgesetz, BGB u. a.) auf gesetze-im-internet.de. Jeder Eintrag nennt die Rechtsgrundlage.