Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die Pflegebox nach § 40 SGB XI
Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf eine monatliche Pflegebox im Wert von 42 Euro – zuzahlungsfrei, unabhängig vom Pflegegrad, direkt ins Haus geliefert.
Das Wichtige: Anspruch dem Grunde nach aus § 40 Abs. 1 S. 1 SGB XI, monatliche Höchstgrenze 42 Euro aus § 40 Abs. 2 S. 1 SGB XI – formlos bei der Pflegekasse beantragen, Vertragspartner liefert monatlich.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Was ist die Pflegebox?
Die Pflegebox ist die praktische Auszahlung des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI für zu Hause gepflegte Pflegebedürftige. Sie enthält zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern. Die Pflegekasse arbeitet mit Vertragspartnern zusammen, die eine Auswahl monatlich direkt nach Hause liefern.
Wer hat Anspruch?
Nach § 40 Abs. 1 S. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen. Der Anspruch setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und besteht unabhängig vom Pflegegrad – entscheidend ist, dass die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Haushalt einer Pflegeperson erbracht wird.
Wie viel ist in der Pflegebox?
Nach § 40 Abs. 2 S. 1 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 42 Euro nicht übersteigen. Innerhalb dieses Limits können Sie in der Regel aus einem Katalog wählen – etwa saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Mundschutz, Fingerlinge und Inkontinenzvorlagen.
Pflegebox beantragen – so geht's
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloser Satz genügt: „Ich beantrage die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI." Anlass ist die Antragstellung – Leistungen erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
- Vertragspartner benennen lassen. Die Pflegekasse teilt Ihnen einen Vertragspartner mit, der eine monatliche Standardauswahl anbietet. Sie können in der Regel selbst eine konkrete Pflegebox-Anbieterin wählen.
- Lieferung und Auswahl. Der Vertragspartner liefert monatlich nach Hause. Sie können die Zusammenstellung innerhalb des 42-Euro-Limits anpassen, wenn der Bedarf sich ändert.
Was die Pflegebox nicht abdeckt
Die Pflegebox ist auf zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel begrenzt. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Badewannenlifter werden separat über die Pflegekasse als technisches Hilfsmittel verordnet; sie zählen nicht auf den monatlichen 42-Euro-Höchstbetrag an. Für größere Anpassungen der Wohnung – etwa Badumbau oder Türverbreiterungen – gibt es den Wohnumfeldverbesserungs-Zuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme.
Rechtliche Quellen
- § 40 SGB XI – Anspruch dem Grunde nach (Abs. 1 S. 1) und monatlicher Höchstbetrag von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Abs. 2 S. 1).