Pflegeleistungen 2026 im Überblick
Diese Beträge zahlt die Pflegeversicherung 2026 — unverändert gegenüber 2025, die nächste reguläre Erhöhung kommt frühestens 2028.
TL;DR: Pflegegeld 347 €–990 €/Monat (PG 2–5), Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab PG 1, Verhinderungs-/Kurzzeitpflege 3.539 €/Jahr, Pflegebox 42 €/Monat, Badumbau bis 4.180 €.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Details |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 |
Rechner: Wie viel Jahresbetrag steht mir offen zu?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 01.07.2025 einen Topf von 3.539 €, aber bei Ersatzpflege durch nahe Angehoerige gilt eine Deckelung auf das 2-fache des monatlichen Pflegegelds. Der Gemeinsamer-Jahresbetrag-Rechner ermittelt dein konkret nutzbares Budget unter Beruecksichtigung des 2-fache-Pflegegeld-Deckels bei Ersatzpflege durch nahe Angehoerige.
Nur stundenweise vertreten (Friseur, Arzt)?
Wenn die pflegende Person den Pflegebedürftigen an einem Tag weniger als 8 Stunden durch eine Ersatzperson betreuen lässt, bleibt das Pflegegeld zu 100 % erhalten und es wird kein Verhinderungspflege-Tag verbraucht. Ab 8 Stunden zählt der Tag, das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter. Alle Regeln und Abrechnungsbeispiele: Verhinderungspflege stundenweise.
Noch keinen Pflegegrad?
Prüfen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner, welcher Grad realistisch ist, und stellen Sie dann den Antrag bei der Pflegekasse — Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Krankenhausaufenthalt mit Pflegegrad
Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 ins Krankenhaus kommt, fragt sich: Wird das Pflegegeld weitergezahlt? Antwort: ja, in den ersten 8 Wochen (56 Tage) voll — danach ruht es nach § 34 Abs. 2 SGB XI. Bei einer anschließenden Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) läuft das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen weiter (§ 38 Satz 3 SGB XI). Details, Beispielrechnung und FAQ im Spezialguide: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt.
Wer ohne Pflegegrad direkt aus dem Krankenhaus entlassen wird und keine häusliche Versorgung sicherstellen kann: bis zu 10 Tage Übergangspflege nach § 39e SGB V über die Krankenkasse.