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Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner (Stand 2026)

Wie hoch ist dein barer Eigenanteil im Pflegeheim — inklusive des gestaffelten Leistungszuschlags nach Aufenthaltsdauer (§ 43c SGB XI).

TL;DR: Waehle Pflegegrad, Bundesland und wie lange der Aufenthalt bereits dauert. Wir zeigen den monatlichen Eigenanteil und wie der Zuschuss (15/30/50/75 %) ihn senkt.

Pflegegrad
Bundesland

Vorlaeufig: Bundesdurchschnitt fuer alle Laender (vdek 1.1.2026), echte Landeswerte folgen.

Aufenthaltsdauer im Pflegeheim
Monate

Stufe 1: 15 % Zuschuss

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim (§ 43c SGB XI)?
Seit 2024 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer steigenden Zuschuss am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er betraegt 15 % im 1. Aufenthaltsjahr, 30 % im 2., 50 % ab dem 3. und 75 % ab dem 4. Aufenthaltsjahr. Dadurch sinkt der bare Eigenanteil mit laengerer Verweildauer — besonders entlastet werden Menschen, die lange im Heim leben.
Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?
Der monatliche Eigenanteil hat drei Bestandteile: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) fuer die pflegerischen Kosten (Durchschnitt 2026: 1.685 €), Unterkunft und Verpflegung (im Schnitt 1.046 €) sowie die Investitionskosten (im Schnitt 767 €, in einer Einrichtung einheitlich). Der Leistungszuschlag senkt nur den EEE-Anteil. Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im 1. Aufenthaltsjahr 3.245 € pro Monat aus eigener Tasche.
Haengt der Eigenanteil vom Pflegegrad ab?
Der PFLEGEGRAD beeinflusst deinen baren Eigenanteil im Pflegeheim kaum — der ist weitgehend einrichtungs- und pflegegradunabhaengig. Der Pflegegrad bestimmt nur, wie viel die Pflegekasse aus der vollstationaeren Leistung uebernimmt (z. B. 1.855 €/Monat bei PG 4). Wer weniger zahlt, hat vor allem durch laengere Verweildauer (hoherer Zuschuss) und guenstigere Heime.
Warum sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer?
Weil der Zuschuss der Pflegekasse auf den pflegebedingten EEE-Anteil mit der Zeit steigt: von 15 % (1. Jahr) auf bis zu 75 % (ab dem 4. Jahr). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich — nur der pflegerische Teil wird staerker bezuschusst. Deshalb zeigt der Rechner fuer das 4. Jahr und laenger den niedrigsten Eigenanteil.
Wann greift die Sozialamt-Hilfe (Hilfe zur Pflege)?
Wer den Eigenanteil aus eigenem Einkommen und Vermoegen nicht traegen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (ueber das Sozialamt). Ob und in welcher Hoehe diese greift, haengt vom individuellen Einkommen, Vermoegen und ggf. der Unterhaltspflicht von Angehoerigen ab und ist im Rechner nicht enthalten. Bei Bedarf beraten der Pflegestuetzpunkt oder ein Sozialrechtler.
Sind die Bundesland-Werte im Rechner bereits gueltig?
Derzeit werden fuer alle Bundeslaender vorlaeufig die Bundesdurchschnittswerte (EEE 1.685 €/Monat, vdek 1.1.2026 (vdek-Erhebung, PM 22.01.2026)) verwendet. Die genauen durchschnittlichen Eigenanteils-Betraege je Bundesland werden noch gegen die vdek-Quelle geprueft und dann ergaenzt. Quelle: vdek-Eigenanteile Pflegeheim (PM 22.01.2026).

Hintergrund: Wer zahlt was im Pflegeheim?

Im Pflegeheim traegt die Pflegekasse die vollstationaere Leistung (je nach Pflegegrad, z. B. 1.855 € bei PG 4). Alles darueber hinaus — also den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abzueglich des Zuschusses, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten — zahlt die bewohnende Person selbst. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI steigt mit der Verweildauer und drueckt so den pflegebedingten Teil des Eigenanteils spuerbar nach unten.

Die Werte im Rechner basieren auf der vdek-Erhebung vom 1.1.2026 (veroeffentlicht 22.01.2026): Bundesweit durchschnittlich 3.245 € Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr — ein Plus von 261 € (+9 %) gegenueber dem Vorjahr. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten.

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