Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner (Stand 2026)
Wie hoch ist dein barer Eigenanteil im Pflegeheim — inklusive des gestaffelten Leistungszuschlags nach Aufenthaltsdauer (§ 43c SGB XI).
TL;DR: Waehle Pflegegrad, Bundesland und wie lange der Aufenthalt bereits dauert. Wir zeigen den monatlichen Eigenanteil und wie der Zuschuss (15/30/50/75 %) ihn senkt.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Häufige Fragen
Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim (§ 43c SGB XI)?
Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?
Haengt der Eigenanteil vom Pflegegrad ab?
Warum sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer?
Wann greift die Sozialamt-Hilfe (Hilfe zur Pflege)?
Sind die Bundesland-Werte im Rechner bereits gueltig?
Hintergrund: Wer zahlt was im Pflegeheim?
Im Pflegeheim traegt die Pflegekasse die vollstationaere Leistung (je nach Pflegegrad, z. B. 1.855 € bei PG 4). Alles darueber hinaus — also den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abzueglich des Zuschusses, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten — zahlt die bewohnende Person selbst. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI steigt mit der Verweildauer und drueckt so den pflegebedingten Teil des Eigenanteils spuerbar nach unten.
Die Werte im Rechner basieren auf der vdek-Erhebung vom 1.1.2026 (veroeffentlicht 22.01.2026): Bundesweit durchschnittlich 3.245 € Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr — ein Plus von 261 € (+9 %) gegenueber dem Vorjahr. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten.
Naechste Schritte
- Wenn du noch keinen Pflegegrad hast: Pflegegrad-Rechner (6 Fragen, sofortiges Ergebnis)
- Wenn du den Antrag stellen willst: Pflegegrad-Anleitung (Fristen, Form, Strategie)
- Wenn deine Pflegekasse den Antrag ablehnt: Widerspruchs-Hilfe