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Pflegegrad bei Privatversicherten (Medicproof)

Sie sind privat versichert und möchten einen Pflegegrad beantragen — oder für einen Angehörigen? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden, wie die Begutachtung durch Medicproof abläuft, welche Fristen gelten und was bei Beihilfe-Berechtigten (Beamte / Richter / Soldaten) zu beachten ist.

Kurzantwort

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer privaten Pflegekasse — die Begutachtung übernimmt Medicproof GmbH (PKV-Verband-Tochter, Köln). Verfahren (NBA nach § 15 SGB XI) und Leistungen (§ 28 SGB XI) sind identisch mit der GKV. Für Beamte und andere Beihilfe-Berechtigte übernimmt die Beihilfe je nach Bemessungssatz 50 % oder 70 % der Kosten — die PKV zahlt nur den Rest.

Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)

1. Pflegegrad beantragen als Privatversicherter

Der Antrag geht formlos an die eigene private Pflegekasse — also an die PKV, bei der Sie versichert sind (nicht an die AOK, nicht an die BEK, nicht an eine andere gesetzliche Kasse und nicht direkt an Medicproof). Welche konkrete private Pflegekasse für Sie zuständig ist, sagt Ihnen Ihre Versicherungs-Police oder die Service-Hotline Ihrer PKV.

Ein formloser Antrag genügt — ein Satz wie "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad)". Senden Sie den Antrag per Brief oder E-Mail; sicherheitshalber per Einwurfeinschreiben oder mit Lesebestätigung, damit Sie einen Eingangsnachweis haben.

Wichtig: Leistungen der Pflegeversicherung werden nach § 33 Abs. 1 SGB XI ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht erst ab Begutachtung oder Bescheid. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich, auch wenn die Pflegebedürftigkeit erst seit Kurzem besteht.

2. Wer begutachtet mich? Medicproof statt MD

Medicproof GmbH ist der medizinische Dienst der Privaten — eine 100%ige Tochter des PKV-Verbands (Verband Private Krankenversicherung) mit Sitz in Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 74 A, 50968 Köln). Während gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) begutachtet, übernimmt für PKV-Versicherte Medicproof die Pflegebegutachtung.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 18 SGB XI und § 15 SGB XI. § 23 Abs. 6 verpflichtet die private Pflege-Pflichtversicherung, "andere unabhängige Gutachter" mit der Begutachtung zu beauftragen — diese Rolle füllt Medicproof aus. NBA-Verfahren, Module, Gewichte und Schwellen sind identisch mit denen der GKV.

Welche konkrete private Pflegekasse für Sie zuständig ist, sagt Ihnen Ihre PKV-Versicherungs-Police oder die Service-Hotline Ihrer PKV. Die PKV beauftragt dann Medicproof mit der Begutachtung.

3. Pflegegrad-Tabelle — Leistungen 2026 (identisch für PKV und GKV)

Die folgenden Beträge gelten nach § 28 SGB XI sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte (Werte Stand 2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit):

Pflegegrad Pflegegeld (€ / Monat) Pflegesachleistung (€ / Monat) Tages- / Nachtpflege (€ / Monat) Entlastungsbetrag
PG 1 — (kein Anspruch) — (kein Anspruch) — (kein Anspruch) 131 € / Monat
PG 2 347 € 796 € 721 € 131 € / Monat
PG 3 599 € 1497 € 1357 € 131 € / Monat
PG 4 800 € 1859 € 1685 € 131 € / Monat
PG 5 990 € 2299 € 2085 € 131 € / Monat

Zusätzlich ab PG 2: Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zu 1980 € / Jahr (PG 5), Entlastungsbudget Verhinderungs- + Kurzzeitpflege zusammen 3539 €.

4. Ablauf der Medicproof-Begutachtung

  1. Antrag: Formlos an Ihre private Pflegekasse. Eingangsdatum dokumentieren (Post-Eingang oder E-Mail-Zeitstempel).
  2. Auftrag an Medicproof: Ihre PKV leitet den Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen an Medicproof weiter (§ 18c Abs. 1 SGB XI i.V.m. § 18 SGB XI für PKV).
  3. Terminankündigung: Medicproof kündigt einen Hausbesuch im Wohnbereich an (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
  4. Hausbesuch & NBA-Erhebung: Medicproof-Gutachter erhebt die Module nach § 15 SGB XI (Anlage 2) — Mobilität, kognitive & kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen & psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit / Therapie, Alltagsleben & soziale Kontakte.
  5. Gutachten & Bescheid: Medicproof erstellt das Gutachten, Ihre PKV erlässt den Bescheid.

5. Fristen für PKV-Versicherte (§ 18c / § 18a SGB XI)

Schritt Frist Norm
Auftrag an Gutachter 3 Arbeitstage ab Antrag § 18c Abs. 1 SGB XI i.V.m. § 18 SGB XI
Eilbegutachtung (Krankenhaus / Hospiz / Reha) 5 Arbeitstage § 18a Abs. 5 SGB XI
Standard-Begutachtung 25 Arbeitstage § 18c Abs. 1 SGB XI
Strafzahlung bei Fristüberschreitung 70 € je begonnene Woche § 18c Abs. 5 SGB XI

Die Fristen gelten nach § 23 Abs. 6 SGB XI i.V.m. den oben genannten Normen (§ 18c / § 18a) gleichermaßen für PKV-Versicherte — der Gutachter ist Medicproof statt MD, die Pflichten der Pflegekasse sind identisch.

6. compass private pflegeberatung — § 7a SGB XI

compass private pflegeberatung GmbH ist — wie Medicproof — eine 100%ige Tochter des PKV-Verbands. compass erfüllt für PKV-Versicherte den kostenfreien Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI (entspricht den Pflegestützpunkten der GKV). compass berät telefonisch und auf Wunsch auch vor Ort zu Antragstellung, Leistungsauswahl, Pflegegrad-Begutachtung und Entlastungsangeboten.

7. Beihilfe für Beamte, Richter und Soldaten

Beihilfe-Berechtigte (Beamte, Richter, Soldaten und je nach Status auch Pensionäre) erhalten Pflegeleistungen anteilig aus zwei Quellen:

  • Beihilfe-Stelle: Erstattung je nach Bemessungssatz — der Bemessungssatz liegt bei 50 % (Standard, Beamte ohne Kinder) bzw. 70 % (Beamte mit mindestens 2 kindergeldberechtigten Kindern; Soldaten und Richter häufig ebenfalls 70 %). Im Krankheitsfall greift je nach Bundesland und Status eine ergänzende Beihilfe / Mehrbeihilfe, die den Satz weiter erhöhen kann.
  • Private Pflegekasse: Übernimmt nur den verbleibenden Rest (beihilfekonformer Anteil). Die PKV-Pflegepflichtversicherung ist also begrenzt auf das, was nach Beihilfe-Erstattung noch übrig bleibt.

Der Pflegegrad-Antrag geht weiterhin formlos an die private Pflegekasse; die Beihilfe-Stelle wird anschließend von der PKV oder von Ihnen selbst informiert. Welche Beihilfe-Stelle für Sie zuständig ist (Bund, Land, kommunal) und welche Mehrbeihilfe-Regelung gilt, erfragen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Beihilfe-Stelle — die genauen landesspezifischen Sonderregelungen sind hier nicht zentral verifizierbar.

8. Widerspruch bei der PKV

Wenn die PKV den Pflegegrad ablehnt oder zu niedrig einstuft, haben Sie 1 Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch an die eigene PKV (formlos, Begründung mit Modul-Bezug auf das Gutachten hilft). Rechtsgrundlage der Frist ist § 84 Abs. 1 SGG (Widerspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts). Bleibt die PKV bei der Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen — zuständig nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG auch für Streitigkeiten mit privaten Pflegeversicherungen.

Außergerichtliche Anlaufstellen: Ombudsmann Private Krankenversicherung und der Verband Private Krankenversicherung (PKV-Verband, der auch Eigentümer von Medicproof und compass ist).

9. NBA-Schwellen im Überblick

Die Schwellen für die fünf Pflegegrade nach § 15 SGB XI (Anlage 2, NBA):

Pflegegrad ab gewichteten Punkten
PG 112.5
PG 227
PG 347.5
PG 470
PG 590

Schätzen Sie Ihre Punktzahl vorab mit dem Pflegegrad-Rechner.

10. Weiterführende Seiten

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich als Privatversicherter den Pflegegrad?
Formlos (ein Satz genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung") direkt bei Ihrer privaten Pflegekasse — also bei Ihrer eigenen PKV, NICHT bei der AOK vor Ort und NICHT beim Medizinischen Dienst. Welche konkrete private Pflegekasse für Sie zuständig ist, sagt Ihnen Ihre PKV-Versicherungs-Police oder die Service-Hotline Ihrer PKV. Leistungen werden nach § 33 Abs. 1 SGB XI ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Wer ist Medicproof und warum nicht der MD?
Medicproof GmbH ist der medizinische Dienst der Privaten — eine 100%ige Tochter des PKV-Verbands mit Sitz in Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 74 A, 50968 Köln). Der Medizinische Dienst (MD) ist nur für gesetzlich Versicherte zuständig. § 23 Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 18 SGB XI verpflichtet die private Pflege-Pflichtversicherung, "andere unabhängige Gutachter" zu beauftragen — diese Rolle übernimmt Medicproof für die PKV. Das Begutachtungsverfahren ist trotzdem dasselbe (NBA nach § 15 SGB XI mit Anlage 2).
Ist die Begutachtung bei PKV anders als bei GKV?
Nein. NBA, die 6 Module, deren Gewichtung (10 % / 15 % / 40 % / 20 % / 15 %) und die Schwellen (PG1 ab 12.5 bis PG5 ab 90 Punkten) sind nach § 23 Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 15 SGB XI identisch. Pflegegrade 1–5 bedeuten dieselben Leistungen (§ 28 SGB XI). Auch der Hausbesuch im Wohnbereich (§ 18a Abs. 5 SGB XI) und die Fristen gelten gleichermaßen.
Welche Fristen gelten bei PKV?
Identisch zu GKV nach § 18c SGB XI: Auftrag an den Gutachter innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Antrag; Begutachtung in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen; in Sonderfällen (Krankenhaus / Hospiz / Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) gilt die Eilbegutachtung spätestens am 5. Arbeitstag (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Bei schuldhafter Fristüberschreitung zahlt die Pflegekasse 70 € für jede begonnene Woche Verzug (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
Was ist compass private pflegeberatung?
compass private pflegeberatung GmbH ist — wie Medicproof — eine 100%ige Tochter des PKV-Verbands und erfüllt die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für PKV-Versicherte. compass berät telefonisch und auf Wunsch auch vor Ort zu Antragstellung, Leistungsauswahl, Pflegegrad-Begutachtung und Entlastungsangeboten — vergleichbar mit den Pflegestützpunkten der GKV.
Wie funktioniert die Beihilfe bei Pflegegrad?
Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe-Stelle erstattet je nach Bemessungssatz 50 % (Standard) oder 70 % (mit mindestens 2 kindergeldberechtigten Kindern; Soldaten / Richter teilweise ebenfalls 70 %) der Pflegekosten. Die PKV übernimmt nur den verbleibenden Rest — die Pflegepflichtversicherung wird also auf den "beihilfekonformen Anteil" beschränkt. Der Antrag geht weiterhin formlos an die private Pflegekasse. Die genauen landesspezifischen Beihilfe-Regelungen (Mehrbeihilfe im Krankheitsfall, Pensionäre) erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Beihilfe-Stelle.
Was, wenn die PKV den Pflegegrad ablehnt?
Widerspruch binnen 1 Monat schriftlich an die eigene PKV. Bei erneuter Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (§ 51 SGG ist auch für PKV-Versicherte zuständig). Ombudsmann Private Krankenversicherung und der Verband Private Krankenversicherung sind außergerichtliche Anlaufstellen für Streitfälle mit Ihrer PKV.