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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflegegrad beantragen — so geht's

Der Antrag ist einfacher als gedacht: formlos, kostenlos, und die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragstag.

TL;DR: Sofort formlos beantragen (1 Satz genügt, Datum zählt) → Pflegetagebuch führen → Begutachtung vorbereiten → Bescheid binnen 25 Arbeitstagen → zu niedrig? Widerspruch binnen 1 Monat.

  1. 1 Antrag formlos stellen

    Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (bei der Krankenkasse angesiedelt) oder schreiben Sie einen Einzeiler: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Das Datum zählt — Leistungen gibt es rückwirkend ab Antragstellung.

  2. 2 Pflegeberatung nutzen

    Die Pflegekasse muss Ihnen binnen zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) anbieten — nutzen Sie sie, auch als pflegende Angehörige.

  3. 3 Pflegetagebuch führen

    Dokumentieren Sie 1–2 Wochen lang täglich, wobei Hilfe nötig ist (Waschen, Anziehen, Medikamente, nächtliche Unruhe). Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Beweismittel bei der Begutachtung — und später im Widerspruch.

  4. 4 Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) kündigt einen Hausbesuch an. Beschreiben Sie den schlechtesten realistischen Tag, nicht den besten. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Die 7 Fehler bei der MD-Begutachtung

  5. 5 Bescheid prüfen

    Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer eigenen Einschätzung (Pflegegrad-Rechner) und fordern Sie das vollständige Gutachten an. Zu niedrig eingestuft? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Vorher einschätzen

Mit dem Pflegegrad-Rechner wissen Sie vor der Begutachtung, welches Ergebnis realistisch ist — und erkennen sofort, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Brief direkt online erstellen

Sie wissen schon, dass Sie den Antrag stellen wollen? Dann nutzen Sie den Antrag-Generator: Formular ausfüllen, formelles Antragsschreiben drucken oder herunterladen, an die Pflegekasse schicken — fertig.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegeantrags?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt gilt eine verkürzte Begutachtungsfrist von 5 Arbeitstagen, wenn die weitere Versorgung davon abhängt. Überschreitet die Kasse die Frist, muss sie 70 € pro angefangener Woche Verzug an Sie zahlen.
Brauche ich ein Formular für den Antrag?
Nein — der Antrag ist formlos möglich: ein Anruf oder ein Satz per Brief/E-Mail genügt ("Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung"). Die Kasse schickt Ihnen danach ihre Formulare zu. Wichtig ist nur das Antragsdatum.
Gibt es die Leistungen rückwirkend?
Ab dem Tag der Antragstellung, ja — deshalb sofort den Antrag stellen und erst danach Formulare ausfüllen. Für Zeiten VOR dem Antrag zahlt die Pflegekasse nicht.
Was ist ein Eilantrag?
Bei Krankenhausaufenthalt, Hospiz oder angekündigter Pflegezeit gelten verkürzte Begutachtungsfristen (5 Arbeitstage). Weisen Sie die Pflegekasse ausdrücklich auf die Dringlichkeit hin.
Wer begutachtet — MDK oder Medicproof?
Gesetzlich Versicherte begutachtet der Medizinische Dienst (früher "MDK"), privat Versicherte Medicproof. Die Kriterien (NBA, 6 Module) sind identisch.