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Ab wann wird Pflegegeld gezahlt? Pflegegrad rückwirkend

Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden ab dem Monat Ihrer Antragstellung gezahlt — nicht erst ab Begutachtung oder Bescheid. Wer den Antrag später stellt, verliert Geld.

Kurzantwort

Ab dem Monat der Antragstellung. Frist: 25 Arbeitstagen. Verzug: 70 € je begonnene Woche.

Beispiel: Frau M. stellt am 17. März einen formlosen Antrag. Pflegegrad 3 wird am 28. April festgestellt. Sie erhält Pflegegeld rückwirkend ab 1. März — 599 € pro Monat.

Die Kernregel: Leistungsbeginn ab Antragstellung

Pflegegeld erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab Begutachtung oder Bescheid. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos (ein Anruf oder ein Satz per Brief/E-Mail genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung").

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Die Antragstellung ist der Tag, an dem Ihr formloser Antrag (Anruf, Brief, E-Mail) bei der Pflegekasse eingeht. Bewahren Sie den Nachweis auf (Posteingang, Bestätigungsmail). Die Pflegekasse schickt Ihnen danach die Formulare zu — die können Sie in Ruhe ausfüllen.

Frist und Strafzahlung: 25 Arbeitstagen, 70 € pro Woche

Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Antrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung — einschließlich der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug. Die Strafzahlung wird automatisch fällig, Sie müssen sie nicht einklagen; sie wird auf Antrag ausgezahlt.

Wichtig: Die 70-€-Strafzahlung je begonnene Woche Verzug wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Sie ist keine Schadenersatzklage, sondern eine pauschale Entschädigung — Auszahlung auf formlosen Antrag bei der Pflegekasse.

Sonderfall: stationäre Krankenhausbehandlung und Reha

Befindet sich die antragstellende Person in stationären Krankenhausbehandlung, in einem Hospiz oder in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, gilt eine Eilbegutachtung spätestens am fünften Arbeitstag (§ 18a Abs. 5 SGB XI) — vorausgesetzt, die weitere Versorgung hängt erkennbar von der Pflegeeinstufung ab.

Praktisch: Im Antragsschreiben den stationären Aufenthalt gleich mit angeben und ausdrücklich auf die Dringlichkeit hinweisen. Weisen Sie die Pflegekasse darauf hin, dass es sich um eine Eilbegutachtung handelt — sonst läuft die längere 25-Arbeitstage-Frist.

Schritt für Schritt zum rückwirkenden Pflegegeld

  1. 1 Sofort formlos beantragen — Datum zählt

    Pflegegeld erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab Begutachtung oder Bescheid. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos (ein Anruf oder ein Satz per Brief/E-Mail genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung").

  2. 2 Frist im Blick: 25 Arbeitstagen

    Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Antrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung — einschließlich der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug. Die Strafzahlung wird automatisch fällig, Sie müssen sie nicht einklagen; sie wird auf Antrag ausgezahlt.

  3. 3 Pflegetagebuch führen

    Dokumentieren Sie 1–2 Wochen lang täglich, wobei Hilfe nötig ist (Waschen, Anziehen, Medikamente, nächtliche Unruhe). Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Beweismittel bei der Begutachtung — und im Widerspruch.

  4. 4 Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) kündigt einen Hausbesuch an. Beschreiben Sie den schlechtesten realistischen Tag, nicht den besten. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein.

  5. 5 Bescheid prüfen

    Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer eigenen Einschätzung (Pflegegrad-Rechner) und fordern Sie das vollständige Gutachten an. Zu niedrig eingestuft? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Jetzt Antrag stellen

Mit dem Antrags-Assistenten formulieren Sie den formlosen Antrag in zwei Minuten. Oder nutzen Sie den Antrag-Generator für ein druckfertiges Antragsschreiben. Wer den Antrag später stellt, verliert rückwirkendes Pflegegeld.

Pflegegrad zu niedrig festgestellt? Dann direkt zum Widerspruch.

Hinweis: Keine Rechts- oder Sozialberatung, Angaben ohne Gewähr. Die konkreten Beträge und Fristen richten sich nach SGB XI in der jeweils gültigen Fassung und den Bescheiden Ihrer Pflegekasse. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder einen Pflegestützpunkt.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Ab wann wird Pflegegeld gezahlt?
Ab dem Monat der Antragstellung — nicht erst ab Begutachtung oder Bescheid. Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos (Anruf oder einzeiliger Brief genügt).
Wie lange hat die Pflegekasse Zeit für die Entscheidung?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt mit Eilbedürftigkeit gilt die Eilbegutachtung spätestens am fünften Arbeitstag (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?
Überschreitet die Pflegekasse die Frist schuldhaft, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Die Strafzahlung wird auf Antrag ausgezahlt; sie ist keine "Schadenersatz", sondern eine pauschale Entschädigung — das tatsächliche Pflegegeld wird daneben gezahlt.
Bekomme ich Pflegegeld auch rückwirkend für Zeiten vor dem Antrag?
Nein. Die rückwirkende Zahlung beginnt erst mit dem Tag der Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für Zeiträume vor dem Antrag zahlt die Pflegekasse nichts. Ausnahme: Bei schuldhafter Fristüberschreitung der Pflegekasse greift die 70-€-Strafzahlung pro begonnene Woche.
Was gilt bei stationären Krankenhausbehandlung oder Reha?
Befindet sich der Antragsteller in stationären Krankenhausbehandlung, in einem Hospiz oder in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit verkürzter Begutachtungsfrist, gilt die Eilbegutachtung spätestens am fünften Arbeitstag (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Weisen Sie die Pflegekasse im Antragsschreiben ausdrücklich darauf hin — sonst läuft die längere 25-Arbeitstage-Frist.
Beispiel: Wie wirkt die Rückwirkung konkret?
Frau M. stellt am 17. März einen formlosen Antrag. Pflegegrad 3 wird am 28. April festgestellt. Sie erhält Pflegegeld rückwirkend ab 1. März — 599 € monatlich, also 1198 € für März und April zusammen. Wäre sie erst nach dem Bescheid auf die Idee gekommen, den Antrag zu stellen, wäre das Geld verloren.
Wie stelle ich den Antrag formlos?
Ein Anruf bei der Pflegekasse (gleiche Stelle wie Ihre Krankenkasse) oder ein Einzeiler per Brief/E-Mail: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Datum und Nachweis (Eingang, Empfänger) aufbewahren — die Pflegekasse schickt Ihnen danach die Formulare zu.
Was, wenn der Bescheid zu niedrig ist?
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen — formlos möglich, Begründung darf nachgereicht werden. Rund ein Drittel der Widersprüche ist ganz oder teilweise erfolgreich, wenn die Begründung konkret die Module des Gutachtens angreift.