Pflegereform-Tracker
Gesetzesänderungen in der Pflegeversicherung — chronologisch, mit Status. Veraltete Beträge sind der häufigste Fehler auf Pflege-Ratgeberseiten; hier sehen Sie, was wirklich gilt.
TL;DR: 2026 keine Betragserhöhung; BEEP-Regeln seit Januar in Kraft; die große Reform (PNOG) ist im Entwurfsstadium für Ende 2026.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
- Entwurf
PNOG: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes liegt vor
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt — die Umsetzung der Vorschläge aus dem "Zukunftspakt Pflege". Geplantes Inkrafttreten: Ende 2026, vorbehaltlich der Finanzierung. Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir alle betroffenen Beträge und Regeln auf dieser Website.
- In Kraft
BEEP: Änderungen zum 1. Januar 2026
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gilt: Das Verfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurde vereinfacht — bis 40 €/Monat für die Anwendung plus bis 30 € für unterstützende Pflegedienst-Leistungen. HINWEIS (offen, nicht raten): Eine im Projekt kursierende BEEP-These („Verhinderungspflege ist nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abrechenbar") widerspricht dem unveränderten Wortlaut von § 39 Abs. 1 SGB XI (Frist = Ende des Folgejahres) und ist gegen die Primärquelle (BGBl I 2025, BEEP-Änderung zu § 39) nicht abschließend verifiziert. Bis zur Klärung gilt die gesetzliche Folgejahr-Frist.
- In Kraft
Keine Erhöhung der Leistungsbeträge 2026
Die Leistungsbeträge bleiben 2026 auf dem Stand der Erhöhung vom 1. Januar 2025 (+4,5 %). Die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen — sofern die Pflegereform nichts anderes beschließt.
- In Kraft
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € — flexibel für beide Leistungsarten einsetzbar, ohne Übertragungsanträge und ohne Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege.