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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflegegrad 4: Leistungen 2026

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit — ab 70 von 100 Begutachtungspunkten.

TL;DR: 800 € Pflegegeld/Monat ODER Pflegesachleistung — plus Entlastungsbetrag, Jahresbetrag für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege, Pflegebox und Zuschüsse.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 (2026)
Leistung Betrag Turnus
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 800 € monatlich
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) mit Pflegegeld kombinierbar (Kombinationsleistung) 1.859 € monatlich
Entlastungsbetrag (zweckgebunden, z. B. Alltagshilfe) 131 € monatlich
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Juli 2025 ein gemeinsamer Topf, bis zu 8 Wochen 3.539 € jährlich
Teilstationäre Tages-/Nachtpflege 1.685 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Pflegebox) 42 € monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau) bis 16.720 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen 4.180 € je Maßnahme
Vollstationäre Pflege (Heim, pauschal) zzgl. Leistungszuschläge auf den Eigenanteil (15–75 % nach Verweildauer) 1.855 € monatlich
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten bekomme ich Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 gilt ab 70 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Prüfen Sie Ihre Punkte mit dem Pflegegrad-Rechner.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
Das Pflegegeld beträgt 800 € monatlich (2026), wenn Angehörige pflegen. Alternativ oder ergänzend: Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst — beide sind kombinierbar.
Mein Bescheid fällt niedriger aus als erwartet — was tun?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Wie das geht: Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

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