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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflegegrad 1: Leistungen 2026

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit — ab 12,5 von 100 Begutachtungspunkten.

TL;DR: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag, Pflegebox, Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 € für Wohnungsanpassung.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 (2026)
Leistung Betrag Turnus
Entlastungsbetrag (zweckgebunden, z. B. Alltagshilfe) 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Pflegebox) 42 € monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau) bis 16.720 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen 4.180 € je Maßnahme
Vollstationäre Pflege (Heim, pauschal) zzgl. Leistungszuschläge auf den Eigenanteil (15–75 % nach Verweildauer) 131 € monatlich
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten bekomme ich Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 gilt ab 12,5 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Prüfen Sie Ihre Punkte mit dem Pflegegrad-Rechner.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Trotzdem stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), der Zuschuss für Wohnumfeld-Maßnahmen (4.180 €) und weitere Leistungen zu.
Mein Bescheid fällt niedriger aus als erwartet — was tun?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Wie das geht: Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

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