Pflegegrad 1: Leistungen 2026
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit — ab 12,5 von 100 Begutachtungspunkten.
TL;DR: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag, Pflegebox, Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 € für Wohnungsanpassung.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
| Leistung | Betrag | Turnus |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (zweckgebunden, z. B. Alltagshilfe) | 131 € | monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Pflegebox) | 42 € | monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau) bis 16.720 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen | 4.180 € | je Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege (Heim, pauschal) zzgl. Leistungszuschläge auf den Eigenanteil (15–75 % nach Verweildauer) | 131 € | monatlich |
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Punkten bekomme ich Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 gilt ab 12,5 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Prüfen Sie Ihre Punkte mit dem Pflegegrad-Rechner.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Trotzdem stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), der Zuschuss für Wohnumfeld-Maßnahmen (4.180 €) und weitere Leistungen zu.
Mein Bescheid fällt niedriger aus als erwartet — was tun?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Wie das geht: Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Weiterführend
- Pflegegrad-Rechner — passt Pflegegrad 1 zu Ihrer Situation?
- Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt, mit Fristen
- Pflegegrad 2 — Höherstufung prüfen, wenn sich der Zustand verschlechtert
- Widerspruch — wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt