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Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse ab April 2026

Seit dem 1. April 2026 gelten neue Hausnotrufverträge der Pflegekassen: Die vereinbarte Nettovergütung liegt höher als zuvor.

Kurz gesagt: Nettovergütung 27,00 € im Monat statt 25,50 € (Verträge ab 01.04.2026). Voraussetzung ist ein Pflegegrad; Notwendigkeit und Antrag klärt die Pflegekasse.

Was sich geändert hat

Der GKV-Spitzenverband schließt als Spitzenverband Bund der Pflegekassen Verträge mit den Anbietern von Hausnotrufsystemen (§ 78 Abs. 1 SGB XI). Die am 01.04.2026 in Kraft getretenen Verträge sehen eine Nettovergütung von 27,00 € vor (FAQ des GKV-Spitzenverbandes). Anbieter, die schon vor dem Stichtag Vertragspartner waren, hatten bis zum 31. Mai 2026 Zeit, einem neuen Vertrag beizutreten; bis dahin konnte nach dem alten Vertrag zu alten Konditionen versorgt werden.

Hinweis: Der Betrag ist die Vergütung zwischen Pflegekassen und Anbietern. Was Ihr Anbieter tatsächlich berechnet und welchen Anteil Sie selbst zahlen, steht in Ihrem Vertrag; Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung sind gegebenenfalls nicht im Basistarif enthalten.

So kommen Sie zum Hausnotruf auf Kassenkosten

  1. Pflegegrad liegt vor (Antrag).
  2. Pflegekasse fragen, ob der Anbieter Vertragspartner ist, und den Antrag auf Kostenübernahme stellen.
  3. Der Leistungserbringer berät vor der erstmaligen Nutzung und dokumentiert die Beratung.
  4. Rechnung und Vertrag prüfen: Basistarif und Zusatzleistungen getrennt ausweisen lassen.

Weitere Leistungen rund um die Wohnung

Neben Pflegehilfsmitteln gibt es Zuschüsse zur Wohnungsanpassung; Überblick: Pflegehilfsmittel und Leistungen 2026.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse seit April 2026?
Die ab 01.04.2026 geltenden Hausnotrufverträge nach § 78 Abs. 1 SGB XI sehen laut GKV-Spitzenverband eine Nettovergütung von 27,00 € je Monat vor (GKV-Spitzenverband, FAQ 03/2026). Vorher waren es 25,50 €.
Hausnotruf zahlt die Pflegekasse ab welchem Pflegegrad?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel steht Pflegebedürftigen zu, wenn das Hilfsmittel die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbständigere Lebensführung ermöglicht (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit prüfen lassen. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung.
Wer berät mich zum Hausnotruf?
Der Leistungserbringer muss Versicherte vor der erstmaligen Inanspruchnahme beraten und die Beratung dokumentieren; auf Wunsch erfolgt sie im häuslichen Umfeld (GKV-Spitzenverband, FAQ 03/2026).
Zahlt die Pflegekasse die Pauschale zusätzlich zum Pflegebox-Betrag?
Das Hausnotrufsystem gehört zu den Pflegehilfsmitteln, ist aber vom Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Pflegebox) getrennt zu betrachten. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach der Abrechnung.