Pflege-Fristen 2026: Antrag, Erstattung, Beratung
Antrag, Widerspruch, Erstattung, Beratung: Die wichtigsten Pflege-Fristen 2026 mit Rechtsgrundlage und Stichtagen.
Kurz gesagt: Widerspruch: 1 Monat. Erstattung Verhinderungspflege: bis Ende des Folgejahres. Entlastungsbetrag: Übertrag bis 30.06. des Folgejahres. Bescheid der Pflegekasse: 25 Arbeitstage.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Fristen im Überblick
| Was | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bescheid der Pflegekasse | 25 Arbeitstage ab Antragseingang | § 18c SGB XI |
| Widerspruch gegen den Bescheid | 1 Monat ab Bekanntgabe | § 84 SGG |
| Erstattung Verhinderungspflege beantragen | bis Ende des auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres | § 39 Abs. 1 SGB XI |
| Entlastungsbetrag (131 €/Monat) | Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr | § 45b Abs. 1 SGB XI |
| Beratungseinsatz bei Pflegegeld | halbjährlich (PG 4/5: vierteljährlich möglich) | § 37 Abs. 3 SGB XI |
| Kurzzeitpflege | bis zu acht Wochen je Kalenderjahr | § 42 Abs. 2 SGB XI |
| Verhinderungspflege | längstens acht Wochen je Kalenderjahr | § 39 Abs. 1 SGB XI |
Stichtage für 2026
- 31.12.2026: letzter Tag, um Erstattung für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2025 zu beantragen.
- 30.06.2026: nicht verbrauchter Entlastungsbetrag aus 2025 muss genutzt sein.
- 31.12.2027: Frist für Erstattungsanträge zu Ersatzpflege aus 2026.
- Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 € je Kalenderjahr (Details).
Videoberatung
Befristet bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Spätere Änderungen
Gesetzesänderungen können Fristen verschieben. Maßgeblich ist der Gesetzestext zum Zeitpunkt der Leistung; die Quellen oben führen direkt zur aktuellen Fassung.
Quellen
- § 18c SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (abgerufen 09.10.2026)
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (abgerufen 09.10.2026)
- § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege (abgerufen 09.10.2026)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (abgerufen 09.10.2026)
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Verhinderungspflege erstattet verlangen?
Der Antrag auf Erstattung mit Kostennachweis ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Für Ersatzpflege im Jahr 2025 also bis 31.12.2026.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nicht ganz: Wird er in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Für 2026 heißt das: nutzbar bis 30.06.2027.
Wie oft muss ich den Beratungseinsatz abrufen?
Bei Pflegegeld in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 können Sie ihn vierteljährlich abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Mehr dazu: Beratungseinsatz.
Wie lange darf die Pflegekasse für den Bescheid brauchen?
25 Arbeitstage ab Antragseingang; bei Überschreitung ist je begonnene Woche eine Zahlung fällig (§ 18c SGB XI). Rechner: Fristrechner.