Anteiliges Pflegegeld berechnen: Ersatzpflege, Klinik
Wie viel Pflegegeld bleibt, wenn im Monat Ersatzpflege, Krankenhaus oder Ausland dazwischenkommt? Tageweise berechnet nach § 37 und § 34 SGB XI.
Kurz gesagt: Ersatz-/Kurzzeitpflege: die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr. Krankenhaus/Reha: acht Wochen voll. Ausland: acht Wochen. Teilmonate zählen mit 30 Tagen.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Voller Monatsbetrag: 599,00 €
Pflegegeld in diesem Monat: 599,00 €
Unverbindliche Berechnung. Aufnahme- und Entlassungstage sowie Einzelfallregeln Ihrer Pflegekasse sind nicht berücksichtigt.
So rechnet der Rechner
Jeder Tag zählt als 1/30 des Monatsbetrags. Tage in Ersatz- oder Kurzzeitpflege zählen, solange das Acht-Wochen-Kontingent reicht, zur Hälfte; Krankenhaus-, Reha- und Auslandstage im Rahmen ihrer acht Wochen voll. Darüber hinaus ruht das Pflegegeld an diesen Tagen. Wie die Ersatzpflege selbst bezahlt wird, lesen Sie unter gemeinsamer Jahresbetrag und Pflegegeld im Krankenhaus.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (abgerufen 09.10.2026)
- § 34 SGB XI – Ruhen der Leistungsansprüche (abgerufen 09.10.2026)