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Tagespflege-Rechner: Kosten und Eigenanteil

Tagespflege: Was übernimmt die Pflegekasse, was bleibt als Eigenanteil? Rechnen Sie mit den Tagessätzen Ihrer Einrichtung.

Kurz gesagt: Die Kasse zahlt pflegebedingte Kosten bis 1.357 € im Monat (Pflegegrad 3). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie; der Entlastungsbetrag hilft dabei.

Pflegegrad

Die Tagessätze finden Sie in der Preisliste der Einrichtung.

Pflegebedingte Kosten: 0,00 € · Tagespflege-Budget: 1.357,00 €

Pflegekasse übernimmt: 0,00 € (Budget-Rest: 1.357,00 €)

Eigenanteil pflegebedingt: 0,00 € · Unterkunft, Verpflegung, Investition: 0,00 €

Entlastungsbetrag angerechnet: 0,00 €

Ihr Eigenanteil im Monat: 0,00 €

Pflegegeld und Sachleistungen werden durch die Tagespflege nicht gekürzt (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Unverbindliche Berechnung.

So rechnet der Rechner

Pflegebedingte Kosten = Besuchstage × pflegebedingter Tagessatz. Bis zum Monatsbudget des Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse sie vollständig (§ 41 Abs. 2). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht Teil des Budgets. Der noch freie Entlastungsbetrag wird auf den Eigenanteil angerechnet. Mehr zu Fristen und Entlastungsbetrag: Pflege-Fristen 2026.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?
Die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Gesamtwert je Monat: Pflegegrad 2 721 €, Pflegegrad 3 1.357 €, Pflegegrad 4 1.685 €, Pflegegrad 5 2.085 € (§ 41 Abs. 2 SGB XI).
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn mein Angehöriger in die Tagespflege geht?
Nein. Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistung genutzt werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Was zahle ich selbst?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie pflegebedingte Kosten über dem Budget. Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) können Sie dafür einsetzen, weil er auch Leistungen der Tages- oder Nachtpflege erstattet (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
Gilt das auch für Pflegegrad 1?
Das Tagespflege-Budget nach § 41 gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für Tagespflege eingesetzt werden.