Tagespflege-Rechner: Kosten und Eigenanteil
Tagespflege: Was übernimmt die Pflegekasse, was bleibt als Eigenanteil? Rechnen Sie mit den Tagessätzen Ihrer Einrichtung.
Kurz gesagt: Die Kasse zahlt pflegebedingte Kosten bis 1.357 € im Monat (Pflegegrad 3). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie; der Entlastungsbetrag hilft dabei.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Die Tagessätze finden Sie in der Preisliste der Einrichtung.
Pflegebedingte Kosten: 0,00 € · Tagespflege-Budget: 1.357,00 €
Pflegekasse übernimmt: 0,00 € (Budget-Rest: 1.357,00 €)
Eigenanteil pflegebedingt: 0,00 € · Unterkunft, Verpflegung, Investition: 0,00 €
Entlastungsbetrag angerechnet: 0,00 €
Ihr Eigenanteil im Monat: 0,00 €
Pflegegeld und Sachleistungen werden durch die Tagespflege nicht gekürzt (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Unverbindliche Berechnung.
So rechnet der Rechner
Pflegebedingte Kosten = Besuchstage × pflegebedingter Tagessatz. Bis zum Monatsbudget des Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse sie vollständig (§ 41 Abs. 2). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht Teil des Budgets. Der noch freie Entlastungsbetrag wird auf den Eigenanteil angerechnet. Mehr zu Fristen und Entlastungsbetrag: Pflege-Fristen 2026.
Quellen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege (abgerufen 09.10.2026)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (abgerufen 09.10.2026)