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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige tagsüber und stärkt die Selbstständigkeit. Hier steht, was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen.

Kurz gesagt: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse pflegebedingte Kosten bis 1.357 € im Monat (Pflegegrad 3), zusätzlich zum Pflegegeld.

Was Tagespflege ist

Tagespflege (und Nachtpflege) ist teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person verbringt Zeit in einer Einrichtung und wohnt weiter zu Hause (§ 41 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Leistungsbeträge je Monat

Gesamtwert der Tagespflege je Pflegegrad
PflegegradGesamtwert Tagespflege
2721 €
31.357 €
41.685 €
52.085 €

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und notwendiger Behandlungspflege im Rahmen dieser Beträge (§ 41 Abs. 2). Pflegegeld oder Sachleistungen bleiben daneben ungekürzt (Abs. 3).

Was Sie selbst zahlen

  • Pflegebedingte Kosten, die über dem Monatsbudget liegen.
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung.

Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) können Sie für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege einsetzen (§ 45b Abs. 1), also auch für diesen Eigenanteil. Rechnen Sie nach: Tagespflege-Rechner.

So gehen Sie vor

  1. Einrichtungen in der Nähe vergleichen (Öffnungstage, Fahrdienst, Konzept, Preisliste).
  2. Pflegekasse über die geplante Tagespflege informieren und die Leistung beantragen.
  3. Tagessätze, Eigenanteile und Kündigungsfristen im Vertrag prüfen (Vertragscheck).
  4. Probetage vereinbaren und die Besuchstage schrittweise erhöhen.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung bzw. Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?
Nein. Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistung genutzt werden, ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Ist der Fahrdienst enthalten?
Ja. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück (§ 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Was kostet Tagespflege?
Das hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Berechnen Sie Ihren Eigenanteil mit dem Tagespflege-Rechner.