Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt
Tagespflege entlastet pflegende Angehörige tagsüber und stärkt die Selbstständigkeit. Hier steht, was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen.
Kurz gesagt: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse pflegebedingte Kosten bis 1.357 € im Monat (Pflegegrad 3), zusätzlich zum Pflegegeld.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Was Tagespflege ist
Tagespflege (und Nachtpflege) ist teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person verbringt Zeit in einer Einrichtung und wohnt weiter zu Hause (§ 41 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Leistungsbeträge je Monat
| Pflegegrad | Gesamtwert Tagespflege |
|---|---|
| 2 | 721 € |
| 3 | 1.357 € |
| 4 | 1.685 € |
| 5 | 2.085 € |
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und notwendiger Behandlungspflege im Rahmen dieser Beträge (§ 41 Abs. 2). Pflegegeld oder Sachleistungen bleiben daneben ungekürzt (Abs. 3).
Was Sie selbst zahlen
- Pflegebedingte Kosten, die über dem Monatsbudget liegen.
- Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung.
Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) können Sie für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege einsetzen (§ 45b Abs. 1), also auch für diesen Eigenanteil. Rechnen Sie nach: Tagespflege-Rechner.
So gehen Sie vor
- Einrichtungen in der Nähe vergleichen (Öffnungstage, Fahrdienst, Konzept, Preisliste).
- Pflegekasse über die geplante Tagespflege informieren und die Leistung beantragen.
- Tagessätze, Eigenanteile und Kündigungsfristen im Vertrag prüfen (Vertragscheck).
- Probetage vereinbaren und die Besuchstage schrittweise erhöhen.
Quellen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege (abgerufen 09.10.2026)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (abgerufen 09.10.2026)