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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Tagespflege oder Kurzzeitpflege: Vergleich

Tagsüber betreut oder vorübergehend im Heim: Tagespflege und Kurzzeitpflege im Vergleich.

Kurz gesagt: Tagespflege: teilstationär, eigenes Monatsbudget, Pflegegeld bleibt. Kurzzeitpflege: vollstationär, Jahresbudget gemeinsam mit der Verhinderungspflege.

Vergleich

Vergleich von Tagespflege und Kurzzeitpflege
TagespflegeKurzzeitpflege
Artteilstationär, tags oder nachtsvollstationär, rund um die Uhr
Wohnenzu Hausevorübergehend in der Einrichtung
Budgetje Monat nach Pflegegrad (721 € bis 2.085 €)Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €
Dauerlaufend, nach Besuchstagenbis zu acht Wochen je Kalenderjahr
Pflegegeldunverändertzur Hälfte für bis zu acht Wochen

Welche Leistung passt?

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?
Tagespflege ist teilstationär: tagsüber (oder nachts) in der Einrichtung, sonst zu Hause (§ 41). Kurzzeitpflege ist vollstationär für eine begrenzte Zeit (§ 42).
Zählt Tagespflege auf das Pflegegeld an?
Nein. Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Bei der Kurzzeitpflege wird dagegen das Pflegegeld zur Hälfte für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Haben beide ein eigenes Budget?
Tagespflege hat ein eigenes Monatsbudget, bei Pflegegrad 3 1.357 €. Die Kurzzeitpflege wird aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € je Kalenderjahr bezahlt (§ 42a).