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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage

Pflege und Job vereinbaren: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit im Vergleich – mit Fristen, Voraussetzungen und finanzieller Unterstützung.

Kurz gesagt: 10 Arbeitstage Akutfreistellung, bis 6 Monate Pflegezeit, bis 24 Monate Familienpflegezeit; zusammen höchstens 24 Monate je Angehörigem.

Die drei Wege im Vergleich

Vergleich von kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Kurzzeitige ArbeitsverhinderungPflegezeitFamilienpflegezeit
Dauerbis 10 Arbeitstagebis 6 Monatebis 24 Monate
Freistellungvollständigvollständig oder teilweiseteilweise, mindestens 15 Wochenstunden
Betriebsgrößekeine Grenzemehr als 15 Beschäftigte (ab 16)mehr als 25 Beschäftigte (ab 26)
Ankündigungunverzüglich mitteilen10 Arbeitstage vorher in Textformacht Wochen vorher in Textform (§ 2a FPfZG)
GeldPflegeunterstützungsgeld (Pflegekasse)zinsloses Darlehen, Zuschüsse zur KV/PVzinsloses Darlehen

Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen gemeinsam 24 Monate je pflegebedürftigem nahem Angehörigem nicht überschreiten (§ 4 Abs. 1 Satz 4 PflegeZG).

Akute Pflegesituation: bis zu 10 Arbeitstage

Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren und auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Pflegefachperson vorlegen (§ 2 Abs. 2 PflegeZG). Der Arbeitgeber zahlt nur weiter, wenn sich das aus anderen Vorschriften oder einer Vereinbarung ergibt. Sonst gibt es Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr (§ 44a Abs. 3 SGB XI); die Höhe richtet sich nach den Regeln zum Kinderkrankengeld (§ 45 Abs. 2 SGB V: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen 100 Prozent). Der Antrag ist unverzüglich bei der Pflegekasse zu stellen.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

  • Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung; Nachweis durch Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (§ 3 Abs. 2 PflegeZG).
  • Bei nur teilweiser Freistellung schließen Sie mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung; er muss Ihren Wünschen entsprechen, außer dringende betriebliche Gründe stehen entgegen (§ 3 Abs. 4).
  • Kleinbetriebe: Bei 15 oder weniger Beschäftigten können Sie eine Vereinbarung beantragen; der Arbeitgeber muss binnen vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen (§ 3 Abs. 6a).
  • Der Erholungsurlaub kann für jeden vollen Monat vollständiger Freistellung um ein Zwölftel gekürzt werden (§ 4 Abs. 4).
  • Pflegezeit endet vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder wenn häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar wird (§ 4 Abs. 2).

Finanzielle Absicherung

Das zinslose Darlehen deckt die Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung (§ 3 Abs. 2 FPfZG); die Rate beträgt mindestens 50 €. Bei vollständiger Freistellung oder Reduzierung auf eine geringfügige Beschäftigung gibt es auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 44a Abs. 1 SGB XI). Rentenbeiträge der Pflegekasse: Rentenpunkte für pflegende Angehörige; Unfall- und Arbeitslosenversicherung: hier.

Sterbebegleitung

Für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase gilt eine Freistellung von höchstens drei Monaten je Angehörigem (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 3 PflegeZG); der Nachweis erfolgt durch ärztliches Zeugnis.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich bei akutem Pflegefall zu Hause bleiben?
Bis zu 10 Arbeitstage, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die Versorgung sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 PflegeZG). Den Lohnausfall gleicht auf Antrag das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse aus, wenn keine Entgeltfortzahlung besteht (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen?
Längstens 6 Monate je pflegebedürftigem nahem Angehörigen (§ 4 Abs. 1 PflegeZG), ankündigen müssen Sie sie spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn in Textform (§ 3 Abs. 3). Der Anspruch gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.
Wie lange dauert die Familienpflegezeit?
Bis zu 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten (§ 2 FPfZG). Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigem nicht überschreiten.
Gibt es Geld während der Freistellung?
Ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Die monatliche Rate beträgt die Hälfte der Differenz der pauschalierten Nettoentgelte vor und während der Freistellung, mindestens 50 € (§ 3 FPfZG). Zusätzlich gibt es unter Voraussetzungen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 44a Abs. 1 SGB XI).