Für pflegende Angehörige: Entlastung und Absicherung
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Entlastung, Absicherung und Zeit. Hier finden Sie die wichtigsten Wege.
Beruf und Familie
Pflege und Job zusammenbringen.
- Pflege und Beruf: Pflegezeit, Familienpflegezeit, 10 Tage
Pflege und Beruf vereinbaren: Akutfreistellung, Pflegezeit und Familienpflegezeit im Vergleich mit Fristen, Pflegeunterstützungsgeld und zinslosem Darlehen. - Pflegeperson: Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Pflegende Angehörige: Unfallversicherung ab Pflegegrad 2, Arbeitslosenversicherung bei zehn Wochenstunden und Vorversicherung (§ 44 SGB XI). - Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Voraussetzungen
Rentenversicherung für pflegende Angehörige: ab Pflegegrad 2 und zehn Wochenstunden zahlt die Pflegekasse Beiträge (Prozentsätze nach § 166 SGB VI).
Entlastung im Alltag
Auszeiten und Unterstützung: Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege.
- Tagespflege: Leistungen, Kosten und Eigenanteil erklärt
Tagespflege ab Pflegegrad 2: Leistungsbeträge nach § 41 SGB XI, Fahrdienst, keine Kürzung des Pflegegeldes und Einsatz des Entlastungsbetrags. - Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Unterschied
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege? Unterschiede, gemeinsames Jahresbudget nach § 42a SGB XI, Dauer und Fristen im Vergleich. - Verhinderungspflege stundenweise
Verhinderungspflege stundenweise: die 8-Stunden-Regel (§ 37 / § 38 / § 39 SGB XI) für keinen Pflegegeld-Abzug, Abrechnungsbeispiele (Friseur, Arzttermin) und die Erstattungsfrist. - Gemeinsamer Jahresbetrag
Gemeinsamer Jahresbetrag nach SGB XI §45a: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen nutzen, Antrag und Berechnung.
Organisieren und vorsorgen
Dokumente, Notfälle und Vorlagen.
- Notfallordner für den Pflegefall: kostenlose Vorlage
Pflege-Notfallordner zum Ausdrucken: Kontakte, Medikamente, Ärzte, Unterlagen-Checkliste und Hinweise zu Vollmachten. Kostenlos, ohne Anmeldung. - Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege: Was gilt?
Vorsorgevollmacht im Pflegefall: Ehegatten-Notvertretung nach § 1358 BGB (sechs Monate), Betreuung nur wenn erforderlich, Patientenverfügung. - Pflegetagebuch
Pflegetagebuch führen: Pflegezeiten dokumentieren, Vorlage nutzen, NBA-Bewertung vorbereiten und Begutachtung erleichtern. - Pflegevertrag mit Pflegedienst prüfen: Checkliste
Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst prüfen: Pflichtinhalt nach § 120 SGB XI, Kostenunterrichtung, Höchstbetrag und jederzeitige fristlose Kündigung.
Geld sparen
Steuer und Zuschüsse für Wohnung und Hilfsmittel.
- Pflegepauschbetrag-Rechner: Steuer sparen als Pflegeperson
Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG: 600 / 1100 / 1800 € je Pflegegrad, Anteil bei mehreren Pflegepersonen, Vergleich mit tatsächlichen Kosten. - Wohnumfeld-Zuschuss-Rechner: Umbau in der Pflege
Zuschuss für den Wohnungsumbau: bis 4.180 € je Maßnahme, Wohngemeinschaft bis 16.720 € (§ 40 SGB XI). Eigenanteil berechnen. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die Pflegebox nach § 40 SGB XI
Pflegebox nach § 40 SGB XI: 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel - wer sie beantragen kann, was dazu gehört und wie Sie die Pflegebox über die Pflegekasse erhalten. - Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse ab April 2026
Hausnotruf: Die seit 01.04.2026 geltenden Pflegekassen-Verträge sehen 27 € Nettovergütung im Monat vor. Voraussetzungen und Antrag.
Quellen
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (Gesamttext) (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Welche Entlastung gibt es für pflegende Angehörige?
Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag sowie Beratung. Einen Überblick geben Tagespflege und der Gemeinsame Jahresbetrag.
Bin ich als pflegende Person abgesichert?
Unter Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge und Sie sind unfall- und arbeitslosenversichert: Rente, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.