Notfallordner für den Pflegefall: kostenlose Vorlage
Kostenlose Druckvorlage: Kontakte, Medikamente, Unterlagen und Vollmachten für den Pflegefall übersichtlich an einem Ort.
Kurz gesagt: Seite ausdrucken (Strg+P bzw. Cmd+P), ausfüllen und gut sichtbar aufbewahren. Alle Daten bleiben bei Ihnen, nichts wird gespeichert.
Tipp: Drucken Sie die Seite aus oder speichern Sie sie über den Druckdialog als PDF. Kopfzeile und Fußzeile der Website werden beim Drucken ausgeblendet.
Person
| Name | Geburtsdatum | ||
|---|---|---|---|
| Anschrift | |||
| Pflegegrad seit | Pflegekasse / Versichertennr. | ||
| Wichtige Diagnosen | |||
Notfallkontakte
| Name | Beziehung | Telefon | Bevollmächtigt? |
|---|---|---|---|
Ärztinnen und Ärzte
| Fachrichtung | Name / Praxis | Telefon | Hinweise |
|---|---|---|---|
Medikamente
| Medikament | Dosis | Wann | Wofür |
|---|---|---|---|
Pflege und Versorgung
| Wer / Dienst | Aufgabe | Telefon | Zeiten |
|---|---|---|---|
Unterlagen-Checkliste
- ☐ Personalausweis und Krankenversichertenkarte (Kopien)
- ☐ Pflegegrad-Bescheid und aktueller Leistungsbescheid
- ☐ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- ☐ Aktueller Medikamentenplan und Allergieausweis
- ☐ Arztbriefe, Entlassberichte, Schwerbehindertenausweis
- ☐ Versicherungsnummern: Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
- ☐ Verträge: Pflegedienst, Hausnotruf, Tagespflege
- ☐ Ort der Wohnungs- und Hausschlüssel sowie des Haustierhinweises
- ☐ Hinweis, wo Bankunterlagen und Passwörter sicher aufbewahrt sind (keine Passwörter in den Ordner schreiben)
Zur Vorsorge gehören auch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB). Den Pflegealltag dokumentieren Sie mit dem Pflegetagebuch.
Quellen
- § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten (abgerufen 09.10.2026)
- § 1827 BGB – Patientenverfügung (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Was gehört in einen Notfallordner für die Pflege?
Kontakte, Medikamentenplan, Arztdaten, Pflegegrad-Bescheid, Vollmachten und Verträge. Der Ordner soll Helfenden und Rettungsdiensten in wenigen Minuten ein vollständiges Bild geben.
Reicht die Ehegatten-Vertretung als Vollmacht?
Nein, sie ist auf Gesundheitssorge und höchstens sechs Monate begrenzt und gilt nicht bei Vollmacht oder Betreuung (§ 1358 BGB). Siehe Vorsorgevollmacht und Pflege.
Wo bewahre ich den Ordner auf?
Gut auffindbar, aber nicht offen: zum Beispiel im Flur oder Wohnzimmer. Informieren Sie Angehörige und Pflegedienst, wo er liegt. Zugangsdaten gehören nicht hinein.