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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Notfallordner für den Pflegefall: kostenlose Vorlage

Kostenlose Druckvorlage: Kontakte, Medikamente, Unterlagen und Vollmachten für den Pflegefall übersichtlich an einem Ort.

Kurz gesagt: Seite ausdrucken (Strg+P bzw. Cmd+P), ausfüllen und gut sichtbar aufbewahren. Alle Daten bleiben bei Ihnen, nichts wird gespeichert.

Tipp: Drucken Sie die Seite aus oder speichern Sie sie über den Druckdialog als PDF. Kopfzeile und Fußzeile der Website werden beim Drucken ausgeblendet.

Person

Notfallkontakte

Ärztinnen und Ärzte

Medikamente

Pflege und Versorgung

Unterlagen-Checkliste

  • ☐ Personalausweis und Krankenversichertenkarte (Kopien)
  • ☐ Pflegegrad-Bescheid und aktueller Leistungsbescheid
  • ☐ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • ☐ Aktueller Medikamentenplan und Allergieausweis
  • ☐ Arztbriefe, Entlassberichte, Schwerbehindertenausweis
  • ☐ Versicherungsnummern: Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
  • ☐ Verträge: Pflegedienst, Hausnotruf, Tagespflege
  • ☐ Ort der Wohnungs- und Hausschlüssel sowie des Haustierhinweises
  • ☐ Hinweis, wo Bankunterlagen und Passwörter sicher aufbewahrt sind (keine Passwörter in den Ordner schreiben)

Zur Vorsorge gehören auch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB). Den Pflegealltag dokumentieren Sie mit dem Pflegetagebuch.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was gehört in einen Notfallordner für die Pflege?
Kontakte, Medikamentenplan, Arztdaten, Pflegegrad-Bescheid, Vollmachten und Verträge. Der Ordner soll Helfenden und Rettungsdiensten in wenigen Minuten ein vollständiges Bild geben.
Reicht die Ehegatten-Vertretung als Vollmacht?
Nein, sie ist auf Gesundheitssorge und höchstens sechs Monate begrenzt und gilt nicht bei Vollmacht oder Betreuung (§ 1358 BGB). Siehe Vorsorgevollmacht und Pflege.
Wo bewahre ich den Ordner auf?
Gut auffindbar, aber nicht offen: zum Beispiel im Flur oder Wohnzimmer. Informieren Sie Angehörige und Pflegedienst, wo er liegt. Zugangsdaten gehören nicht hinein.