Pflegepauschbetrag-Rechner: Steuer sparen als Pflegeperson
Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG: Betrag, Anteil bei mehreren Pflegepersonen und Vergleich mit den tatsächlichen Kosten.
Das Wichtige: 600 € / 1.100 € / 1.800 € je Jahr für Pflegegrad 2 / 3 / 4–5, wenn Sie unentgeltlich und persönlich pflegen.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Pflege-Pauschbetrag für die gepflegte Person: 1.100 €
Ihr Anteil: 1.100 €
Geschätzte Steuerersparnis: ca. 330 €
Für einen Vergleich mit dem Abzug tatsächlicher Kosten bitte Pflegekosten und zumutbare Belastung eintragen.
Naeherung: Ersparnis = Betrag x Grenzsteuersatz, ohne Solidaritaetszuschlag/Kirchensteuer. Die Steuererklaerung entscheidet das Finanzamt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
Wer bekommt den Pflege-Pauschbetrag?
Was passiert, wenn mehrere Personen pflegen?
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Gibt es einen Pauschbetrag für die pflegebedürftige Person selbst?
Steuerliche Hinweise
Der Gesetzgeber will die Vorschrift ab Ende 2026 evaluieren (§ 33b Abs. 8 EStG); die Beträge können sich also ändern. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.