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Pflegepauschbetrag und Steuern 2026: Das müssen Sie wissen

Wer Angehörige pflegt, kann Steuern sparen: Pflege-Pauschbetrag, Abzug tatsächlicher Kosten und Ermäßigung für Haushaltshilfen im Überblick.

Das Wichtige: 600 € / 1.100 € / 1.800 € pro Jahr für Pflegegrad 2 / 3 / 4–5 – ohne Einzelnachweis, wenn Sie unentgeltlich und persönlich pflegen.

Die Pauschbeträge im Überblick

Pflege-Pauschbetrag pro Jahr je Pflegegrad der gepflegten Person
Pflegegrad der gepflegten PersonPflege-Pauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 5 (oder Merkzeichen H)1.800 €

Quelle: § 33b Abs. 6 EStG. Bei Änderung des Pflegegrads im Jahr gilt der höchste im Kalenderjahr festgestellte Grad (Satz 5). Das Gesetz schreibt vor, die Vorschrift ab Ende 2026 zu evaluieren (Abs. 8) – prüfen Sie die Beträge für spätere Jahre erneut.

Direkt ausrechnen: Pflegepauschbetrag-Rechner.

Voraussetzungen

  • Sie pflegen die Person persönlich, in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person (EU/EWR).
  • Sie erhalten dafür keine Einnahmen.
  • Die Identifikationsnummer der gepflegten Person steht in Ihrer Steuererklärung.
  • Den Pflegegrad weisen Sie mit dem Bescheid nach (§ 65 EStDV).

Mehrere Pflegende teilen sich den Betrag

Pflegen mehrere Personen, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG). Beispiel Pflegegrad 3 mit zwei Pflegepersonen: 550 € je Person; bei einem Grenzsteuersatz von 30 % ergibt das rund 165 € Steuerersparnis (Näherung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

Pauschbetrag für die pflegebedürftige Person selbst

Ist die gepflegte Person hilflos, kann sie den Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 € nutzen (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG). Pflegegrad 4 oder 5 steht dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV). Das ist ein eigener Betrag in ihrer eigenen Steuererklärung und ändert den Pflege-Pauschbetrag der Pflegenden nicht.

Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten (§ 33 EStG)?

Der Pauschbetrag gilt anstelle der Steuerermäßigung nach § 33 EStG. Bei § 33 wirkt nur der Teil der Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt. Sie beträgt einen Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG):

Pflege-Pauschbetrag nach Familiensituation und zu versteuerndem Einkommen
Familiensituation bis 15.340 € bis 51.130 € darüber
Keine Kinder, Grundtabelle5 %6 %7 %
Keine Kinder, Splittingverfahren4 %5 %6 %
Ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
Drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Der höhere Satz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur für den Teil der Einkünfte oberhalb der jeweiligen Grenze (stufenweise Berechnung, BFH vom 19.01.2017, Az. VI R 75/14). Hohe eigene Pflegekosten, etwa für einen Pflegedienst, können sich deshalb gegenüber dem Pauschbetrag lohnen; im Rechner tragen Sie dazu Ihre zumutbare Belastung ein.

Abgrenzung: haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Für haushaltsnahe Dienstleistungen, auch Pflege- und Betreuungsleistungen, ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 4.000 € (§ 35a Abs. 2 EStG). Bei Heimunterbringung zählen nur Kosten für Leistungen, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers (Abs. 5 Satz 3). Aufwendungen, die bereits als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden, scheiden aus (Abs. 5 Satz 1).

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?
Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 € pro Kalenderjahr (§ 33b Abs. 6 EStG).
Bekomme ich den Pauschbetrag, wenn ich Pflegegeld weiterleite?
Maßgeblich ist, ob Sie für die Pflege Einnahmen erhalten (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG). Eine Ausnahme nennt das Gesetz nur für Eltern eines Kindes mit Behinderungen, deren Pflegegeld nicht als Einnahme zählt (Satz 2). In anderen Fällen lassen Sie sich vom Finanzamt oder einer Steuerberatung beraten.
Kann ich Pauschbetrag und Handwerker- bzw. Haushaltshilfe-Ermäßigung kombinieren?
Die Ermäßigung nach § 35a EStG (20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 €) gibt es nur, soweit die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Derselbe Aufwand kann also nicht doppelt wirken.
Wie weise ich den Pflegegrad nach?
Durch Vorlage des Bescheids über die Einstufung in den Pflegegrad (§ 65 Abs. 2a EStDV). In der Steuererklärung muss außerdem die Identifikationsnummer der gepflegten Person stehen (§ 33b Abs. 6 Satz 8 EStG).