Musterbrief Verhinderungspflege: Kostenerstattung beantragen
Musterbrief für den Erstattungsantrag der Verhinderungspflege. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name der Pflegekasse] [Anschrift der Pflegekasse] [Ort], den [Datum] Versichertennummer: [Nummer] Betreff: Antrag auf Kostenerstattung für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) Sehr geehrte Damen und Herren, für [Name der pflegebedürftigen Person], Pflegegrad [Grad], beantrage ich die Erstattung der Kosten für Verhinderungspflege (Ersatzpflege) im Zeitraum [von] bis [bis], insgesamt [Anzahl] Tage bzw. Stunden. Die Pflege wurde durch [Name, Verwandtschaftsverhältnis bzw. Pflegedienst] sichergestellt, weil ich als Pflegeperson wegen [Urlaub / Krankheit / sonstiger Grund] verhindert war. Die Kosten betrugen [Betrag] Euro. Die Nachweise (Rechnung bzw. Aufstellung, bei Angehörigen Nachweis des Aufwands) füge ich bei. Bitte zahlen Sie den Betrag auf folgendes Konto aus: [IBAN]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Hinweise
- Sammeln Sie Rechnungen oder eine Aufstellung der Einsätze; bei Angehörigen gelten Sonderregeln für Höhe und Nachweis (stundenweise Verhinderungspflege).
- Fristen im Überblick: Pflege-Fristen 2026.
Quellen
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (abgerufen 09.10.2026)
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor der Ersatzpflege stellen?
Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Antrag auf Erstattung mit Kostennachweis ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
Wie viel wird erstattet?
Bis zur Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI; bei nahen Angehörigen gelten besondere Höchstbeträge (§ 39 Abs. 3). Details: Gemeinsamer Jahresbetrag.