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Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination: Der Vergleich der Leistungen nach Pflegegrad, Voraussetzungen und Pflichten.

Kurz gesagt: Pflegegeld bekommt, wer die Pflege selbst organisiert; die Sachleistung bezahlt den Pflegedienst. Mischen geht über die Kombinationsleistung.

Vergleich auf einen Blick

Pflegegeld und Pflegesachleistung pro Monat je Pflegegrad
PflegegradPflegegeld (Monat)Pflegesachleistung (Monat)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €
Vergleich von Pflegegeld und Pflegesachleistung
PflegegeldPflegesachleistung
Wer pflegtSie selbst organisieren die Pflege, z. B. Angehörige (§ 37)zugelassener Pflegedienst (§ 36)
Auszahlungan die pflegebedürftige PersonPflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab
PflichtberatungBeratungseinsatz (halbjährlich)Beratung auf Wunsch halbjährlich
Ab Pflegegrad22

Kombination

Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 3: Verbrauchen Sie 40 Prozent der Sachleistung, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Details: Umwandlungsanspruch und Kombination.

Entscheidungshilfe

  • Pflegen Angehörige den Großteil: Pflegegeld, ergänzt durch Tagespflege oder Verhinderungspflege.
  • Pflegt überwiegend ein Dienst: Sachleistung bis zum Höchstbetrag; den Vertrag vorher prüfen (Vertragscheck).
  • Gemischte Pflege: Kombination, Bindung an die Entscheidung für sechs Monate beachten.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was ist besser: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Das hängt davon ab, wer pflegt. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst (etwa durch Angehörige) sicherstellen. Die Sachleistung deckt einen Pflegedienst und liegt betragsmäßig höher. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
Kann ich beides gleichzeitig bekommen?
Ja, anteilig: Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld, das um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung vermindert wird (§ 38 SGB XI). Sie sind an die Entscheidung sechs Monate gebunden.
Gibt es Pflichten beim Pflegegeld?
Ja, den Beratungseinsatz: Bei Pflegegeld in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 ist er vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Mehr: Beratungseinsatz.