Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Vergleich
Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination: Der Vergleich der Leistungen nach Pflegegrad, Voraussetzungen und Pflichten.
Kurz gesagt: Pflegegeld bekommt, wer die Pflege selbst organisiert; die Sachleistung bezahlt den Pflegedienst. Mischen geht über die Kombinationsleistung.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Vergleich auf einen Blick
| Pflegegrad | Pflegegeld (Monat) | Pflegesachleistung (Monat) |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
| Pflegegeld | Pflegesachleistung | |
|---|---|---|
| Wer pflegt | Sie selbst organisieren die Pflege, z. B. Angehörige (§ 37) | zugelassener Pflegedienst (§ 36) |
| Auszahlung | an die pflegebedürftige Person | Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab |
| Pflichtberatung | Beratungseinsatz (halbjährlich) | Beratung auf Wunsch halbjährlich |
| Ab Pflegegrad | 2 | 2 |
Kombination
Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 3: Verbrauchen Sie 40 Prozent der Sachleistung, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Details: Umwandlungsanspruch und Kombination.
Entscheidungshilfe
- Pflegen Angehörige den Großteil: Pflegegeld, ergänzt durch Tagespflege oder Verhinderungspflege.
- Pflegt überwiegend ein Dienst: Sachleistung bis zum Höchstbetrag; den Vertrag vorher prüfen (Vertragscheck).
- Gemischte Pflege: Kombination, Bindung an die Entscheidung für sechs Monate beachten.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (abgerufen 09.10.2026)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (abgerufen 09.10.2026)
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Was ist besser: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Das hängt davon ab, wer pflegt. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst (etwa durch Angehörige) sicherstellen. Die Sachleistung deckt einen Pflegedienst und liegt betragsmäßig höher. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
Kann ich beides gleichzeitig bekommen?
Ja, anteilig: Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld, das um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung vermindert wird (§ 38 SGB XI). Sie sind an die Entscheidung sechs Monate gebunden.
Gibt es Pflichten beim Pflegegeld?
Ja, den Beratungseinsatz: Bei Pflegegeld in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 ist er vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Mehr: Beratungseinsatz.