Pflege: Finanzen und Recht im Überblick
Steuern, Unterhalt, Sozialleistungen, Rente und Rechtsmittel rund um die Pflege: kuratierte Einstiege mit Rechnern.
Steuern
Steuerlich entlasten: Pauschbetrag, Einzelkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Pflegepauschbetrag und Steuern 2026: Das müssen Sie wissen
Pflege-Pauschbetrag 600 / 1100 / 1800 € nach § 33b EStG: Voraussetzungen, mehrere Pflegende, tatsächliche Kosten (§ 33) und § 35a im Vergleich. - Pflegepauschbetrag-Rechner: Steuer sparen als Pflegeperson
Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG: 600 / 1100 / 1800 € je Pflegegrad, Anteil bei mehreren Pflegepersonen, Vergleich mit tatsächlichen Kosten.
Unterhalt und Sozialleistungen
Wer zahlt, wenn das Geld knapp wird: Elternunterhalt und Bürgergeld.
- Elternunterhalt bei Pflege
Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit: wann Kinder zahlen, höhe der Heimkosten, Freibeträge und Sozialamt-Regress. - Hilfe zur Pflege vom Sozialamt: Voraussetzungen
Hilfe zur Pflege nach SGB XII: wann das Sozialamt zahlt, Vorrang der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen und die Jahreseinkommensgrenze für Kinder. - Bürgergeld und Pflege: Pflegegeld, Jobcenter, Rente
Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und Pflege: Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, Pflege als Grund gegen Vermittlung, Mehrbedarf und Rente. - Pflegeheim-Eigenanteil
Pflegeheim-Eigenanteil berechnen: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), Zuschläge nach Pflegegrad, Rechner und Spartipps.
Rente und Absicherung
Soziale Sicherung für Pflegepersonen.
- Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Voraussetzungen
Rentenversicherung für pflegende Angehörige: ab Pflegegrad 2 und zehn Wochenstunden zahlt die Pflegekasse Beiträge (Prozentsätze nach § 166 SGB VI). - Pflegeperson: Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Pflegende Angehörige: Unfallversicherung ab Pflegegrad 2, Arbeitslosenversicherung bei zehn Wochenstunden und Vorversicherung (§ 44 SGB XI).
Rechte durchsetzen
Fristen, Widerspruch, Klage und Vollmachten.
- Pflege-Fristen 2026: Antrag, Erstattung, Beratung
Pflege-Fristen 2026 im Überblick: Widerspruch, Erstattung der Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Beratungseinsatz und Bescheidfrist mit Rechtsgrundlage. - Fristrechner Pflegekasse: Verzugszahlung nach § 18c SGB XI
Pflegekasse zu langsam? Fristende nach 25 Arbeitstagen berechnen, Zahlung je begonnene Woche (70 €) ermitteln, Musterschreiben nutzen. - Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid
Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid einlegen: Fristen, Begründung, Erfolgsaussichten und Ablauf bei der Pflegekasse. - Klage vor dem Sozialgericht: Pflegegrad abgelehnt
Widerspruch abgelehnt? Klagefrist einen Monat, gerichtskostenfrei, kein Anwaltszwang: Ablauf der Klage vor dem Sozialgericht nach dem SGG. - Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege: Was gilt?
Vorsorgevollmacht im Pflegefall: Ehegatten-Notvertretung nach § 1358 BGB (sechs Monate), Betreuung nur wenn erforderlich, Patientenverfügung.
Quellen
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (Gesamttext) (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Beträge der Pflegeversicherung?
Alle Leistungsbeträge nach Pflegegrad stehen auf der Seite Pflegeleistungen 2026.
Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein; danach ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich.