Pflegegrad nach Schlaganfall: Antrag, Reha, Fristen
Nach einem Schlaganfall zählt jeder Tag: Antrag aus der Klinik, verkürzte Begutachtung, Reha und was Angehörige in den ersten 14 Tagen tun können.
Das Wichtige: Pflegegrad-Antrag schon in der Klinik stellen. Bei Begutachtung im Krankenhaus gilt eine verkürzte Frist von 5 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5 SGB XI); die Reha schließt den Antrag nicht aus.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Der Antrag aus der Klinik
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse der betroffenen Person, auch während des Krankenhausaufenthalts (Pflegegrad beantragen, Antrag-Generator). Das Eingangsdatum beginnt die Fristen zu laufen – notieren Sie es.
Verkürzte Fristen im Krankenhaus
- Krankenhaus oder stationäre Reha, Begutachtung zur Weiterversorgung nötig oder Pflegezeit angekündigt: Begutachtung unverzüglich, spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang (§ 18a Abs. 5).
- Zu Hause, Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart: Begutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen (Abs. 6).
- In diesen Fällen genügt zunächst die Empfehlung, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt; die abschließende Begutachtung folgt (Abs. 7). Regelfall ohne Eilfall: 25 Arbeitstage für den Bescheid (§ 18c Abs. 1).
Wird die Frist verpasst, kann eine Zahlung fällig sein: Fristrechner.
Reha vor Pflege
Die Pflegekasse prüft, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet und zumutbar sind (§ 31 SGB XI). Die Reha selbst erbringt die Krankenkasse (§ 40 SGB V) oder die Rentenversicherung (§ 15 SGB VI). Der Vorrang der Reha verlangt nicht, den Pflegeantrag aufzuschieben. Die Übergangsversorgung nach der Klinik: Übergangspflege; Pflegegeld bei Klinikaufenthalt: Pflegegeld im Krankenhaus.
Welche Bereiche nach einem Schlaganfall betroffen sein können
Die Begutachtung bewertet sechs Module (§ 14 Abs. 2 SGB XI). Je nach Folgen betrifft ein Schlaganfall mehrere davon:
- Mobilität (10 %): Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen – etwa bei Lähmungen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Verstehen von Aufforderungen, Mitteilen von Bedürfnissen, Beteiligen an einem Gespräch – etwa bei Sprachstörungen; außerdem Orientierung und Erinnern.
- Selbstversorgung (40 %): Waschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettenbenutzung.
- Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %): Medikation, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche und Therapietermine.
- Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %): Tagesablauf, Beschäftigung, Kontaktpflege.
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) zählt zusammen mit Modul 2 nur mit dem höheren der beiden Werte.
Rechenbeispiele (konstruiert, keine Statistik)
Die folgenden Fälle sind erfundene Beispiele, um die Wirkung der Gewichtung zu zeigen. Ihr Fall hängt allein vom Gutachten ab.
| Beispiel | Stufen Modul 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 | Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|---|---|
| Leichte Halbseitenschwäche, Sprache und Denken kaum betroffen Mobilität und Selbstversorgung leicht eingeschränkt, regelmäßige Therapietermine. | 1 / 0 / 0 / 1 / 2 / 1 | 26,25 | 1 |
| Halbseitenlähmung mit Sprachstörung Deutliche Hilfe beim Umsetzen, Waschen und Anziehen; Verstehen und Mitteilen erheblich beeinträchtigt. | 3 / 3 / 1 / 3 / 3 / 2 | 71,25 | 4 |
| Schwere Lähmung, kaum Verständigung möglich Fast vollständige Hilfe bei Selbstversorgung und Mobilität, ständige Betreuung. | 4 / 4 / 2 / 4 / 3 / 3 | 91,25 | 5 |
Eigene Einschätzung: Pflegegrad-Rechner. Punktebereiche: Pflegegrad-Punkte.
Checkliste für die ersten 14 Tage
- Klinik-Sozialdienst ansprechen: Entlassmanagement früh anstoßen (§ 39 Abs. 1a SGB V) und Pflegebedarf nach der Entlassung klären.
- Antrag auf Pflegegrad formlos stellen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt; Eingangsdatum festhalten.
- Arbeitgeber informieren: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Arbeitstage und Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich beantragen.
- Begutachtung vorbereiten: Einschränkungen konkret und alltagsnah aufschreiben; Pflegetagebuch ab Entlassung führen.
- Reha und Übergangsversorgung klären: Rehabilitation (§ 40 SGB V) sowie Übergangspflege oder Kurzzeitpflege mit Klinik und Kassen abstimmen.
- Bescheid prüfen: Bescheid und Gutachten prüfen, Widerspruch innerhalb von 1 Monat.
Arbeitgeber: Bis zu 10 Arbeitstage kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG), Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI. Pflegetagebuch: Vorlage.