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Höherstufungsantrag: Pflegegrad erhöhen

Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, lohnt sich ein Höherstufungsantrag: Die Pflegekasse beauftragt eine neue Begutachtung nach § 18 SGB XI und Sie erhalten das höhere Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der erneuten Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Kurzantwort

Ab dem Monat der Antragstellung. Frist: 25 Arbeitstagen. Verzug: 70 € je begonnene Woche.

Beispiel: Herr S. hat Pflegegrad 2 (347 €) und stellt am 9. Mai einen formlosen Höherstufungsantrag. Pflegegrad 3 (599 €) wird am 14. Juli festgestellt. Aufschlag: 252 € pro Monat, rückwirkend ab 1. Mai.

Voraussetzungen: Wann ist eine Höherstufung möglich?

Eine Höherstufung setzt voraus, dass sich Ihr Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung spürbar erhöht hat (§ 33 SGB XI, § 18 SGB XI). Der Pflegegrad-Rechner ist ein guter Plausibilitätscheck, ersetzt aber nicht die amtliche Begutachtung.

Typische Auslöser: Fortschreitende Demenz, Mobilitätsverlust nach Sturz oder Schlaganfall, neue Diagnosen (z. B. Parkinson, MS), zunehmende Inkontinenz oder nächtliche Unruhe, Wegfall einer helfenden Privatperson.

Kernregel: Leistungsbeginn ab Antragstellung

Eine Höherstufung wirkt ab dem Tag der erneuten Antragstellung, nicht erst ab dem neuen Bescheid. Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html). Die Antragstellung ist der Tag, an dem Ihr formloser Antrag (Anruf, Brief, E-Mail) bei der Pflegekasse eingeht. Bewahren Sie den Nachweis auf (Posteingang, Bestätigungsmail).

Frist und Strafzahlung: 25 Arbeitstagen, 70 € pro Woche

Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Höherstufungsantrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung - einschließlich der neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug.

Wichtig: Die 70-€-Strafzahlung je begonnene Woche Verzug wird zusätzlich zum höheren Pflegegeld gezahlt. Auszahlung auf formlosen Antrag bei der Pflegekasse - keine Klage erforderlich.

Pflegegeld-Übersicht für die Höherstufung (Stand 2026)

Die folgenden Beträge kommen aus dem SSOT PFLEGEGELD in src/data/leistungen2026.ts (verifiziert gegen BMG-Übersicht 11.12.2025).

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Hinweis zur Höherstufung
PG 2 347 € Basis-Stufe für häusliche Pflege
PG 3 599 € Aufschlag gegenüber PG 2: 252 €
PG 4 800 € Aufschlag gegenüber PG 3: 201 €
PG 5 990 € Höchstwert; Aufschlag gegenüber PG 4: 190 €

Schritt für Schritt zum höheren Pflegegrad

  1. 1 Voraussetzungen prüfen - hat sich der Pflegebedarf erhöht?

    Eine Höherstufung ist möglich, wenn der bisherige Pflegegrad den tatsächlichen Hilfebedarf nicht mehr abbildet (Pflegegrad-Rechner als Plausibilitätscheck). Typische Auslöser: Verschlechterung einer Demenz, Sturz mit Folgen, neue Diagnose, stärkere Hilfebedürftigkeit bei Mobilität oder Selbstversorgung.

  2. 2 Formlosen Höherstufungsantrag stellen - Datum zählt

    Eine Höherstufung wirkt ab dem Tag der erneuten Antragstellung, nicht erst ab dem neuen Bescheid. Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat.

  3. 3 Frist im Blick: 25 Arbeitstagen

    Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Höherstufungsantrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung - einschließlich der neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug.

  4. 4 Pflegetagebuch führen (2-4 Wochen)

    Dokumentieren Sie täglich, wobei Hilfe nötig ist (Waschen, Anziehen, Medikamente, nächtliche Unruhe, Orientierungsprobleme). Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Beweismittel bei der erneuten Begutachtung - und im Widerspruch bei zu niedriger Einstufung.

  5. 5 Neue Begutachtung vorbereiten (§ 18 SGB XI)

    Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) kündigt einen neuen Hausbesuch an. Beschreiben Sie den schlechtesten realistischen Tag, nicht den besten. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Verweisen Sie auf die seit der letzten Begutachtung eingetretenen Veränderungen.

  6. 6 Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen

    Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer eigenen Einschätzung (Pflegegrad-Rechner) und fordern Sie das vollständige Gutachten an. Zu niedrig eingestuft? Innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen - formlos möglich, Begründung darf nachgereicht werden.

Jetzt Höherstufungsantrag stellen

Mit dem Antrags-Assistenten formulieren Sie den formlosen Antrag in zwei Minuten. Oder nutzen Sie den Antrag-Generator für ein druckfertiges Antragsschreiben. Wer den Antrag später stellt, verliert rückwirkendes Pflegegeld.

Pflegegrad zu niedrig festgestellt? Dann direkt zum Widerspruch.

Hinweis: Keine Rechts- oder Sozialberatung, Angaben ohne Gewähr. Die konkreten Beträge und Fristen richten sich nach SGB XI in der jeweils gültigen Fassung und den Bescheiden Ihrer Pflegekasse. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder einen Pflegestützpunkt.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung — den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was ist ein Höherstufungsantrag?
Ein Höherstufungsantrag ist ein neuer Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung mit dem Ziel, den bisherigen Pflegegrad zu erhöhen. Er löst eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst aus und führt zu höherem Pflegegeld und höheren Sachleistungen ab dem Monat der erneuten Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Wann kann ich einen Höherstufungsantrag stellen?
Jederzeit, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat - typischerweise bei Verschlechterung einer Demenz, Mobilitätsverlust, neuen Erkrankungen oder nach Krankenhausaufenthalt. Es gibt keine Sperrfrist nach einem Bescheid; eine erneute Begutachtung ist immer möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 SGB XI, § 18 SGB XI).
Ab wann wird das höhere Pflegegeld gezahlt?
Ab dem Monat der erneuten Antragstellung, nicht erst ab dem neuen Bescheid - Aufschlag in 2026: von 347 € (PG 2) auf 599 € (PG 3), auf 800 € (PG 4) bzw. 990 € (PG 5). Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos.
Wie lange hat die Pflegekasse Zeit für die Höherstufung?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Bei erneuter Eilbedürftigkeit (Krankenhaus, Hospiz, Reha mit verkürzter Begutachtungsfrist) gilt die Eilbegutachtung spätestens am fünften Arbeitstag (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?
Überschreitet die Pflegekasse die Frist schuldhaft, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Die Strafzahlung wird zusätzlich zum höheren Pflegegeld ausgezahlt; sie ist keine Schadenersatzklage, sondern eine pauschale Entschädigung.
Bekomme ich das höhere Pflegegeld auch rückwirkend für Zeiten vor dem Höherstufungsantrag?
Nein. Die Höherstufung wirkt nur ab dem Tag des erneuten Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für Zeiten vor der Antragstellung wird kein höheres Pflegegeld gezahlt. Ausnahme: schuldhafte Fristüberschreitung der Pflegekasse - dann greift die 70-€-Strafzahlung pro begonnene Woche.
Muss ich bei einer Höherstufung eine neue Begutachtung über mich ergehen lassen?
Ja. Eine Höherstufung löst eine vollständig neue Begutachtung nach § 18 SGB XI aus - der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei PKV) prüft erneut alle sechs Module des NBA. Gut vorbereitet mit Pflegetagebuch und Arztberichten steigen die Erfolgsaussichten deutlich.
Was, wenn der neue Bescheid wieder zu niedrig ist?
Innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen - formlos möglich, Begründung darf nachgereicht werden. Rund ein Drittel der Widersprüche ist ganz oder teilweise erfolgreich, wenn die Begründung konkret die Module des Gutachtens angreift.
Kann ich gleichzeitig Widerspruch gegen den alten und Höherstufungsantrag stellen?
Ja, beides ist möglich. Der Widerspruch greift den letzten rechtskräftigen Bescheid an (Pflegegrad zu niedrig festgestellt), der Höherstufungsantrag löst eine neue Begutachtung wegen verändertem Pflegebedarf aus. Die Verfahren laufen parallel und können sich gegenseitig verstärken.