Höherstufungsantrag: Pflegegrad erhöhen
Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, lohnt sich ein Höherstufungsantrag: Die Pflegekasse beauftragt eine neue Begutachtung nach § 18 SGB XI und Sie erhalten das höhere Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der erneuten Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Kurzantwort
Ab dem Monat der Antragstellung. Frist: 25 Arbeitstagen. Verzug: 70 € je begonnene Woche.
Beispiel: Herr S. hat Pflegegrad 2 (347 €) und stellt am 9. Mai einen formlosen Höherstufungsantrag. Pflegegrad 3 (599 €) wird am 14. Juli festgestellt. Aufschlag: 252 € pro Monat, rückwirkend ab 1. Mai.
Voraussetzungen: Wann ist eine Höherstufung möglich?
Eine Höherstufung setzt voraus, dass sich Ihr Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung spürbar erhöht hat (§ 33 SGB XI, § 18 SGB XI). Der Pflegegrad-Rechner ist ein guter Plausibilitätscheck, ersetzt aber nicht die amtliche Begutachtung.
Typische Auslöser: Fortschreitende Demenz, Mobilitätsverlust nach Sturz oder Schlaganfall, neue Diagnosen (z. B. Parkinson, MS), zunehmende Inkontinenz oder nächtliche Unruhe, Wegfall einer helfenden Privatperson.
Kernregel: Leistungsbeginn ab Antragstellung
Eine Höherstufung wirkt ab dem Tag der erneuten Antragstellung, nicht erst ab dem neuen Bescheid. Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html). Die Antragstellung ist der Tag, an dem Ihr formloser Antrag (Anruf, Brief, E-Mail) bei der Pflegekasse eingeht. Bewahren Sie den Nachweis auf (Posteingang, Bestätigungsmail).
Frist und Strafzahlung: 25 Arbeitstagen, 70 € pro Woche
Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Höherstufungsantrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung - einschließlich der neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug.
Wichtig: Die 70-€-Strafzahlung je begonnene Woche Verzug wird zusätzlich zum höheren Pflegegeld gezahlt. Auszahlung auf formlosen Antrag bei der Pflegekasse - keine Klage erforderlich.
Pflegegeld-Übersicht für die Höherstufung (Stand 2026)
Die folgenden Beträge kommen aus dem SSOT
PFLEGEGELD in
src/data/leistungen2026.ts
(verifiziert gegen BMG-Übersicht 11.12.2025).
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Hinweis zur Höherstufung |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | Basis-Stufe für häusliche Pflege |
| PG 3 | 599 € | Aufschlag gegenüber PG 2: 252 € |
| PG 4 | 800 € | Aufschlag gegenüber PG 3: 201 € |
| PG 5 | 990 € | Höchstwert; Aufschlag gegenüber PG 4: 190 € |
Schritt für Schritt zum höheren Pflegegrad
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1 Voraussetzungen prüfen - hat sich der Pflegebedarf erhöht?
Eine Höherstufung ist möglich, wenn der bisherige Pflegegrad den tatsächlichen Hilfebedarf nicht mehr abbildet (Pflegegrad-Rechner als Plausibilitätscheck). Typische Auslöser: Verschlechterung einer Demenz, Sturz mit Folgen, neue Diagnose, stärkere Hilfebedürftigkeit bei Mobilität oder Selbstversorgung.
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2 Formlosen Höherstufungsantrag stellen - Datum zählt
Eine Höherstufung wirkt ab dem Tag der erneuten Antragstellung, nicht erst ab dem neuen Bescheid. Grundlage: § 33 Abs. 1 SGB XI. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich formlos, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat.
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3 Frist im Blick: 25 Arbeitstagen
Die Pflegekasse hat nach Eingang Ihres Höherstufungsantrags 25 Arbeitstagen Zeit für die Entscheidung - einschließlich der neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hält sie diese Frist schuldhaft nicht ein, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche Verzug.
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4 Pflegetagebuch führen (2-4 Wochen)
Dokumentieren Sie täglich, wobei Hilfe nötig ist (Waschen, Anziehen, Medikamente, nächtliche Unruhe, Orientierungsprobleme). Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Beweismittel bei der erneuten Begutachtung - und im Widerspruch bei zu niedriger Einstufung.
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5 Neue Begutachtung vorbereiten (§ 18 SGB XI)
Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) kündigt einen neuen Hausbesuch an. Beschreiben Sie den schlechtesten realistischen Tag, nicht den besten. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Verweisen Sie auf die seit der letzten Begutachtung eingetretenen Veränderungen.
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6 Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer eigenen Einschätzung (Pflegegrad-Rechner) und fordern Sie das vollständige Gutachten an. Zu niedrig eingestuft? Innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen - formlos möglich, Begründung darf nachgereicht werden.
Jetzt Höherstufungsantrag stellen
Mit dem Antrags-Assistenten formulieren Sie den formlosen Antrag in zwei Minuten. Oder nutzen Sie den Antrag-Generator für ein druckfertiges Antragsschreiben. Wer den Antrag später stellt, verliert rückwirkendes Pflegegeld.
Pflegegrad zu niedrig festgestellt? Dann direkt zum Widerspruch.