Begutachtung Checkliste: Vorbereitung auf den MD-Besuch
Druckbare Checkliste zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes: Unterlagen, Fragen zu den sechs Bereichen und Hinweise für den Termin.
Kurz gesagt: Unterlagen bereitlegen, zu jedem der sechs Bereiche Beispiele aus dem Alltag notieren, eine Person mitnehmen, die den Alltag kennt.
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1. Unterlagen bereitlegen
- ☐ Pflegegrad-Antrag und Schreiben der Pflegekasse mit dem Termin
- ☐ Aktueller Medikamentenplan
- ☐ Arztbriefe, Entlassberichte, Diagnoselisten
- ☐ Pflegetagebuch über mindestens eine Woche
- ☐ Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
- ☐ Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, falls vorhanden
- ☐ Schwerbehindertenausweis und frühere Gutachten
2. Die sechs Bereiche vorbereiten
| Bereich | Leitfrage | Meine Beispiele |
|---|---|---|
| Mobilität | Wo brauche ich Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett? | |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Wo vergesse ich Orte, Personen, Termine; wo fällt Verstehen und Sprechen schwer? | |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Hilfe? | |
| Selbstversorgung | Wobei brauche ich Hilfe: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette? | |
| Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Wer hilft bei Medikamenten, Verbänden, Arztbesuchen, Hilfsmitteln? | |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Wer unterstützt Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte nach außen? | |
Ein Rechner für eine erste Einschätzung: Pflegegrad-Rechner. Typische Fragen im Termin: Fragen des Gutachters.
3. Am Tag des Besuchs
- ☐ Eine Vertrauensperson ist dabei, die den Alltag kennt.
- ☐ Hilfsmittel, Inkontinenzmaterial und Medikamente sind griffbereit.
- ☐ Schildern Sie typische Tage, auch schlechte, ohne zu beschönigen.
- ☐ Fragen Sie nach, wenn eine Frage unklar ist.
4. Danach
- ☐ Bescheid und Gutachten abwarten; die Pflegekasse hat Fristen.
- ☐ Gutachten auf Vollständigkeit prüfen (Gutachten prüfen).
- ☐ Bei zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Quellen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)
- § 18a SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Begutachtung anwesend sein?
Ja, in der Regel wird der Versicherte in seinem Wohnbereich untersucht (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Eine Begleitperson, die Ihren Alltag kennt, darf dabei sein und sollte es auch.
Was wird begutachtet?
Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (§ 14 Abs. 2 SGB XI).
Soll ich mich bei der Begutachtung besonders zusammenreißen?
Nein. Schildern Sie den normalen, auch den schlechten Tag. Wichtig ist, was ohne Hilfe nicht oder nur eingeschränkt gelingt.