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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Begutachtung Checkliste: Vorbereitung auf den MD-Besuch

Druckbare Checkliste zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes: Unterlagen, Fragen zu den sechs Bereichen und Hinweise für den Termin.

Kurz gesagt: Unterlagen bereitlegen, zu jedem der sechs Bereiche Beispiele aus dem Alltag notieren, eine Person mitnehmen, die den Alltag kennt.

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1. Unterlagen bereitlegen

  • ☐ Pflegegrad-Antrag und Schreiben der Pflegekasse mit dem Termin
  • ☐ Aktueller Medikamentenplan
  • ☐ Arztbriefe, Entlassberichte, Diagnoselisten
  • ☐ Pflegetagebuch über mindestens eine Woche
  • ☐ Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
  • ☐ Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, falls vorhanden
  • ☐ Schwerbehindertenausweis und frühere Gutachten

2. Die sechs Bereiche vorbereiten

Ein Rechner für eine erste Einschätzung: Pflegegrad-Rechner. Typische Fragen im Termin: Fragen des Gutachters.

3. Am Tag des Besuchs

  • ☐ Eine Vertrauensperson ist dabei, die den Alltag kennt.
  • ☐ Hilfsmittel, Inkontinenzmaterial und Medikamente sind griffbereit.
  • ☐ Schildern Sie typische Tage, auch schlechte, ohne zu beschönigen.
  • ☐ Fragen Sie nach, wenn eine Frage unklar ist.

4. Danach

  • ☐ Bescheid und Gutachten abwarten; die Pflegekasse hat Fristen.
  • ☐ Gutachten auf Vollständigkeit prüfen (Gutachten prüfen).
  • ☐ Bei zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Muss ich bei der Begutachtung anwesend sein?
Ja, in der Regel wird der Versicherte in seinem Wohnbereich untersucht (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Eine Begleitperson, die Ihren Alltag kennt, darf dabei sein und sollte es auch.
Was wird begutachtet?
Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (§ 14 Abs. 2 SGB XI).
Soll ich mich bei der Begutachtung besonders zusammenreißen?
Nein. Schildern Sie den normalen, auch den schlechten Tag. Wichtig ist, was ohne Hilfe nicht oder nur eingeschränkt gelingt.