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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Begutachtung Schritt für Schritt: Vom Antrag zum Bescheid

Ablauf der Pflegegrad-Begutachtung: Antrag stellen, Pflegetagebuch führen, MD-/Medicproof-Termin, Fristen nach SGB XI, Bescheid erhalten und einordnen.

Kurzantwort

Vom formlosen Antrag bis zum Bescheid: 25 Arbeitstage, dazwischen ein Hausbesuch (ca. 1 Stunde), Pflegetagebuch ist Pflicht-Beweismittel.

Schritt für Schritt

  1. 1 Antrag formlos stellen

    Stellen Sie den Pflegegrad-Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse - ein Einzeiler per Brief, E-Mail oder Telefon reicht. Merken Sie sich das Eingangsdatum, denn es zählt für die Rückwirkung nach § 33 SGB XI.

  2. 2 Pflegeberatung (7a SGB XI) annehmen

    Die Pflegekasse muss in der Regel binnen zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI). Nutzen Sie das Gespräch, um Ihre Pflegesituation zu sortieren und offene Fragen zu klären.

  3. 3 Pflegetagebuch führen

    Empfohlen werden 1-2 Wochen vor der Begutachtung. Dokumentieren Sie jede Hilfestellung mit Zeit, Dauer und Art (Waschen, Anziehen, Medikamente, Ernährung, nächtliche Unruhe). Unser Pflegetagebuch ist auf die sechs NBA-Module gemappt.

  4. 4 Termin MD/Medicproof abwarten

    Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung einschliesslich Begutachtung (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Im Eilfall (Krankenhaus, Hospiz, Palliativ oder angekündigte Pflegezeit) gilt 5 Arbeitstage (§ 18a Abs. 5).

  5. 5 Begutachtungs-Termin vor Ort

    Ein Gutachter des MDK (gesetzlich Versichert) oder Medicproof (privat Versichert) besucht Sie zu Hause oder in der Einrichtung. Beschreiben Sie den schlechtesten realistischen Tag, nicht den besten. Nehmen Sie eine Vertrauensperson und das Pflegetagebuch mit.

  6. 6 Gutachten und Bescheid erhalten

    Die Pflegekasse verschickt den Bescheid plus das vollständige Gutachten (Recht auf Zusendung nach § 18c Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Prüfen Sie das Gutachten Punkt für Punkt mit unserem Sub-Silo "Gutachten prüfen".

  7. 7 Pflegegrad einordnen oder Widerspruch einlegen

    Stimmen Bescheid und Ihre eigene Schätzung (Pflegegrad-Rechner) überein, ordnen Sie den Pflegegrad ein. Bei zu niedriger Einstufung haben Sie einen Monat Zeit für einen formlosen Widerspruch - Sub-Silo "Widerspruch" zeigt das Vorgehen Schritt für Schritt.

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Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gehört in den Kontext des Begutachtungs-Hubs - die folgenden Seiten vertiefen einzelne Schritte:

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.