Pflegegrad bei Parkinson: Antrag, Bereiche, Vorbereitung
Bei Parkinson zählt, wobei Betroffene im Alltag Hilfe brauchen. Wie Sie den Antrag vorbereiten und welche Bereiche die Begutachtung bewertet.
Kurz gesagt: Nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit in sechs Bereichen entscheidet. Dokumentieren Sie Einschränkungen und Medikamentenablauf konkret.
Beträge Stand 2026 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
Welche Bereiche bei Parkinson betroffen sein können
Die Begutachtung bewertet sechs Module. Bei Parkinson sind je nach Verlauf häufig mehrere betroffen; das ist keine Garantie, sondern eine Orientierung für Ihre Vorbereitung:
- Mobilität (10 %): Gehen, Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Orientierung, Gedächtnis, Verstehen und Mitteilen, falls sie beeinträchtigt sind.
- Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettenbenutzung, etwa bei Zittern oder Steifigkeit.
- Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %): zeitgenaue Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien wie Physio- und Logopädie.
- Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %): Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen.
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) zählt gemeinsam mit Modul 2 nur mit dem höheren der beiden Werte (§ 15 SGB XI).
Rechenbeispiele (konstruiert, keine Statistik)
Die Fälle sind erfunden und zeigen nur die Wirkung der Gewichtung. Ihr Ergebnis hängt allein vom Gutachten ab.
| Beispiel | Stufen Modul 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 | Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|---|---|
| Frühe Phase, Medikation wirkt zuverlässig Leichte Einschränkungen beim Gehen und bei feinmotorischen Handgriffen; Hilfe bei der Organisation der Medikamente. | 1 / 0 / 0 / 1 / 2 / 1 | 26,25 | 1 |
| Fortgeschritten, schwankende Beweglichkeit Deutliche Hilfe beim Umsetzen, Waschen und Anziehen in schlechten Phasen; Medikamente zeitgenau reichen. | 3 / 1 / 1 / 3 / 3 / 2 | 63,75 | 3 |
| Weit fortgeschritten mit kognitiven Einbußen Hilfe bei fast allen Verrichtungen, Orientierung und Gedächtnis deutlich beeinträchtigt. | 4 / 3 / 2 / 4 / 3 / 3 | 87,5 | 4 |
Eigene Einschätzung: Pflegegrad-Rechner; Punktebereiche: Pflegegrad-Punkte.
So bereiten Sie den Antrag vor
- Antrag stellen: formlos bei der Pflegekasse, Eingangsdatum festhalten (Pflegegrad beantragen).
- Pflegetagebuch führen: Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten und bei wechselnder Beweglichkeit festhalten (Vorlage).
- Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Medikamentenplan, Hilfsmittel.
- Termin vorbereiten: Checkliste, Vertrauensperson mitnehmen.
- Bescheid prüfen: Gutachten ansehen und bei Bedarf Widerspruch einlegen.
Wenn sich der Zustand verändert: Höherstufung. Entlastung: Tagespflege.
Quellen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)
- § 18a SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026)