Musterbrief Höherstufung: Antrag auf neue Begutachtung
Musterbrief für den Antrag auf erneute Begutachtung, wenn der Pflegebedarf gestiegen ist. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen.
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name der Pflegekasse] [Anschrift der Pflegekasse] [Ort], den [Datum] Versichertennummer: [Nummer] Betreff: Antrag auf erneute Begutachtung des Pflegegrades (Höherstufung) Sehr geehrte Damen und Herren, seit der letzten Begutachtung am [Datum] hat sich der Pflegebedarf von [Name der pflegebedürftigen Person] wesentlich erhöht, insbesondere durch [kurze Beschreibung, z. B. Sturz, Verschlechterung der Demenz, Krankenhausaufenthalt]. Ich beantrage deshalb die erneute Begutachtung und die Feststellung eines höheren Pflegegrades. Derzeit besteht Pflegegrad [aktueller Pflegegrad]. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Antragseingangs mit Datum und um eine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist. Anlagen: Pflegetagebuch, aktuelle Arztbriefe, aktueller Medikamentenplan Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Hinweise
- Schicken Sie den Antrag nachweisbar (Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder Abgabe gegen Quittung).
- Legen Sie das Pflegetagebuch bei und bereiten Sie den Termin mit der Checkliste vor.
- Mehr zum Verfahren: Höherstufung beantragen.
Quellen
- § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung (abgerufen 09.10.2026)
- § 18c SGB XI – Verfahren und Fristen (abgerufen 09.10.2026)
Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine
individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine
unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad
stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale
Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich einen Höherstufungsantrag stellen?
Jederzeit, sobald sich der Pflegebedarf spürbar erhöht hat; eine Sperrfrist nach einem Bescheid gibt es nicht. Die Pflegekasse beauftragt dann eine neue Begutachtung (§ 18 SGB XI).
Welche Frist gilt für die Entscheidung?
Die Pflegekasse muss dem Antragsteller die Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Bei Überschreitung hilft der Fristrechner.