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Pflegegrad-Antrag-Hilfe.de

Pflege-WG und Wohngruppenzuschlag: Voraussetzungen

Pflege-WG statt Heim: Unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse einen Zuschlag zahlt und wie sich Wohnungsumbauten kumulieren lassen.

Kurz gesagt: 224 € im Monat je Bewohner bei mindestens drei und höchstens zwölf Personen mit mindestens drei Pflegebedürftigen; Umbauzuschüsse bis 16.720 € je Maßnahme.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag

Nach § 45f Abs. 1 SGB XI besteht der Anspruch, wenn alle vier Punkte zutreffen:

  1. Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung, mindestens zwei davon sind pflegebedürftig.
  2. Bei Pflegegrad 2 bis 5 beziehen Sie Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Leistungen nach § 45a oder den Entlastungsbetrag.
  3. Die Gruppe hat eine gemeinschaftlich beauftragte Person für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder zur Unterstützung bei der Haushaltsführung.
  4. Es liegt keine Versorgungsform vor, in der ein Anbieter Leistungen im Umfang einer vollstationären Pflege gewährleistet. Der Anbieter muss vor dem Einzug darauf hinweisen.

Der Zuschlag beträgt 224 € monatlich.

Antrag bei der Pflegekasse

Die Pflegekasse darf zur Prüfung unter anderem eine formlose Bestätigung des Antragstellers über die Wohngruppen-Voraussetzungen, Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe, Mietvertrag mit Grundriss und den Pflegevertrag anfordern (§ 45f Abs. 2). Wie ein Pflegevertrag aussehen sollte, lesen Sie hier.

Tagespflege zusätzlich?

Leistungen der Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) neben dem Wohngruppenzuschlag gibt es nur, wenn der Medizinische Dienst nachweist, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist (§ 45f Abs. 1 letzter Satz).

Umbau der gemeinsamen Wohnung

Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind auf 4.180 € je Maßnahme begrenzt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Pflegebedürftigem; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern.

Quellen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der offiziellen Begutachtung fest. Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag?
224 € monatlich je Pflegebedürftigem, wenn die Voraussetzungen des § 45f SGB XI erfüllt sind.
Wie viele Bewohner muss eine ambulant betreute Wohngruppe haben?
Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung, davon sind mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig (§ 45f Abs. 1 Nr. 1 SGB XI).
Welchen Pflegegrad brauche ich?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 müssen Leistungen nach den §§ 36, 37, 38, 45a oder 45b beziehen (§ 45f Abs. 1 Nr. 2 SGB XI).
Gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?
Ja: Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt dieser Betrag je Pflegebedürftigem, höchstens 16.720 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).